EU-Taxonomie

Für welche Unternehmen ergeben sich Berichtspflichten aus der der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und EU-Taxonomie?

Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, müssen in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. 
Mit der CSRD wird die Berichtspflicht ausgeweitet auf…
1. alle großen Unternehmen
Als groß gelten Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:
  • Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
  • Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250
2. alle an der Börse gelisteten Unternehmen (kapitalmarktorientierte KMU eingeschlossen), ausgenommen Kleinstunternehmen
Als Kleinstunternehmen definiert werden Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:
  • Bilanzsumme: max. 350 000 €
  • Nettoumsatzerlöse: max. 700 000 €
  • Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: max. 10
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des DNK
“Um im Sinne der EU-Taxonomie berichten zu können, wurde der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) um eine zusätzliche Berichtsoption erweitert. In der DNK-Datenbank können nun die Grünen KPIs, Prozessbeschreibungen und je nach Unternehmen relevante Anlagen eingepflegt werden. In Zukunft können ebenso Leistungsindikatoren und andere Indikatoren über mehrere Berichtsjahre abgebildet werden.” (Quelle: DNK)

Zeitliche Perspektive für die Unternehmen

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