So wählt die Berliner Wirtschaft ihre Vollversammlung
Alles rund um die anstehende Wahl der IHK Berlin: Erhalten Sie einen verständlichen Überblick darüber, wie Unternehmen ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Vollversammlung wählen und welche Rolle dieses Gremium für die Berliner Wirtschaft spielt.
Die IHK‑Wahl der IHK Berlin ist die Wahl der Vollversammlung (VV) – dem höchsten Entscheidungsgremium der Industrie‑ und Handelskammer Berlin. Die Wahl der Vollversammlung bestimmt, welche Unternehmerinnen und Unternehmer als VV-Mitglieder die wirtschaftspolitischen Positionen der Berliner Wirtschaft für fünf Jahre festlegen.
In der Vollversammlung der IHK Berlin sind die rund 340.000 Mitgliedsunternehmen aus verschiedensten Branchen der Stadt vertreten. Die Struktur der bedeutendsten Branchen spiegelt sich durch zehn sogenannte Wahlgruppen mit insgesamt 99 Sitzen in der Vollversammlung wider. Die Vollversammlung stellt durch ihre Arbeit das Gesamtinteresse der Berliner Wirtschaft dar. Sie wählt die Präsidentin oder den Präsident, entwickelt Positionen für die Beratung der Politik und der Verwaltung sowie Services für Unternehmen. Damit bestimmt sie die inhaltliche Arbeit der IHK - von bspw. Stadtentwicklungs- und Infrastrukturfragen über branchenspezifische Themen bis hin zu bildungspolitischen oder außenwirtschaftlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist sie das höchste Entscheidungsgremium für haushalterische Fragen und für unsere Rechtsgrundlagen. Durch die Vollversammlungsarbeit kann die Berliner Wirtschaft ihre eigenen Belange selbst verwalten und gestalten.
Darüber hinaus gibt es ein Präsidium. Im Präsidium kommen bis zu 13 Mitglieder der Vollversammlung mit Präsidentin oder Präsident zusammen, die von der Vollversammlung in dieses Gremium gewählt werden. Das Präsidium unterstützt die Arbeit der Vollversammlung, in dem es wichtige Themen oder erforderliche Beschlüsse der Vollversammlung inhaltlich vorbereitet.
Wie oft wird gewählt?
Die Wahl findet alle fünf Jahre statt.
Wann findet die Wahl 2027 genau statt?
Die Wahlphase findet voraussichtlich vom 24. Mai bis 24. Juni 2027 statt. In dieser Zeit können wahlberechtigte Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Stimme digital abgeben.
Wer darf wählen und wer wird gewählt?
Nicht jede mitarbeitende Person eines Mitgliedsunternehmen darf wählen. Wahlberechtigt sind diejenigen, die das Unternehmen nach außen rechtlich vertreten. Dazu gehören z. B. Geschäftsführende, Vorstände, Prokuristinnen und Prokuristen oder eingetragene Inhaberinnen und Inhaber.
Gewählt werden Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. gesetzliche Vertreter von Unternehmen, die in Berlin wirtschaftlich aktiv sind. Sie kandidieren in einer der Wahlgruppen, die verschiedene Branchen der Berliner Wirtschaft abbilden (z. B. Industrie, Handel, Kreativwirtschaft, Verkehr, Digitalwirtschaft, Bau).
Wie wird gewählt?
Die IHK‑Wahl läuft nach klar geregelten, demokratischen Verfahren ab. Die Wahl ist allgemein, frei, gleich und geheim. Die Wahl läuft in folgenden Schritten ab:
In fünf Schritten durch die Wahl
Alle wahlberechtigten Unternehmen bekommen rechtzeitig:
eine Wahlbenachrichtigung mit Zugangsdaten für die Stimmabgabe
Informationen zu den Kandidierenden
2027 wird die erste rein digitale Wahl in der IHK Berlin stattfinden. Bei einer digitalen Wahl loggt sich die wahlberechtigte Person mit den zugesandten Zugangsdaten in ein Wahltool ein und gibt die Stimme digital ab. Jedes Unternehmen hat eine Stimme. Diese wird von der gesetzlich vertretungsberechtigten Person oder von einer bevollmächtigten Person abgegeben.
Die Berliner Wirtschaft ist in 10 Wahlgruppen mit Unterwahlgruppen (UWG) eingeteilt. Der wertschöpfungsorientierte Wahlgruppenzuschnitt nach Branchen bildet die Struktur der Berliner Wirtschaft ab. Grundlage dafür sind der Gewerbeertrag und die Anzahl der Mitglieder. Wahlberechtigte Unternehmerinnen und Unternehmer wählen in der Wahlgruppe, der ihr Mitgliedsunternehmen zugeordnet ist.
Nach Ende der Wahlfrist werden die Stimmen per Knopfdruck ausgezählt. Die Kandidierenden mit den meisten Stimmen in ihrer Wahlgruppeziehen in die Vollversammlung ein. Bei gleicher Stimmzahl wird gelost.
Die neu gewählte Vollversammlung tritt zusammen und wählt:
die Präsidentin bzw. den Präsidenten
das Präsidium
auf Vorschlag der Präsidentin/des Präsidenten die Vizepräses
Mitglieder des Beitragsausschuss
Warum wird überhaupt gewählt?
Die IHK‑Wahl findet statt, weil die Vollversammlung der IHK Berlin demokratisch legitimiert sein muss. Sie darf ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn ihre Mitglieder von den Unternehmen gewählt wurden.
Die Industrie‑ und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Industrie‑ und Handelskammergesetz (IHKG) schreibt vor, dass ihre wichtigsten Entscheidungen von einer gewählten Vollversammlung getroffen werden. Ohne Wahl gäbe es keine demokratische Legitimation.
Die IHK Berlin vertritt rund 340.000 Unternehmen. Damit diese Vielfalt abgebildet wird, müssen die Unternehmen selbst bestimmen, wer ihre Interessen gegenüber Politik und Verwaltung vertritt.
Die Vollversammlung entscheidet über: wirtschaftspolitische Positionen, den Haushalt der IHK, strategische Ausrichtung, Wahl des Präsidiums und der Präsidentin bzw. des Präsidenten. Damit diese Entscheidungen nachvollziehbar und legitim sind, braucht es ein gewähltes Gremium.
Die Wahl ermöglicht es jedem Unternehmen – vom Solo‑Selbstständigen bis zum Großkonzern – Einfluss darauf zu nehmen, welche Themen die IHK priorisiert, wie sie sich in politischen Debatten positioniert, wie Mitgliedsbeiträge eingesetzt werden.
Die IHK ist Selbstverwaltung der Wirtschaft. Das bedeutet: Die Wirtschaft organisiert ihre Interessenvertretung selbst – nicht der Staat. Wahlen sind dafür das zentrale Instrument.