Einstiegsqualifizierung (EQ): Erfolgreiche Starthilfe in die Berufsausbildung

Mit einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) kann Jugendlichen der Start in die Berufsausbildung gelingen, auch wenn sie nach dem Schulabgang noch nicht als 'ausbildungsreif' gelten.
Die Praktika werden von den Arbeitsagenturen und Jobcentern finanziell gefördert. Sie erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung.

Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat

Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat heißt: Potenziale erschließen durch den Einstieg in die Ausbildung. Die Ausbildungsberater der IHK überprüfen Betriebe bei der Durchführung der Praktika und sind Ansprechpartner für EQ-Praktikanten zu Fragen des Praktikums. Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen.
Zur Orientierung finden Sie hier eine Übersicht der Einstiegsqualifizierungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB) nach Ausbildungsberufen.
  • Betriebe können ihren Nachwuchs durch eine Einstiegsqualifizierung näher kennen lernen. Die Betriebe sehen mehr von den praktischen Begabungen als Schulzeugnisse aussagen.
  • Noch nicht ausbildende Betriebe können selbst in die Ausbildung einsteigen. Auch Betriebe, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können mitmachen. Der Betrieb muss spezielle Tätigkeitsbereiche des betreffenden Ausbildungsberufs vermitteln können.
  • Die Betriebe können die Jugendlichen an eine Ausbildung heranführen. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.
  • Einstiegsqualifizierungen sind aus allen Berufen ableitbar. Sie können abhängig von der Entwicklung der Jugendlichen und den betrieblichen Gegebenheiten flexibel gestaltet werden.
  • Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine neue Chance. Damit ist auch ein Imagegewinn für das Unternehmen verbunden.

Was müssen Unternehmen tun?

Sie schließen mit den Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung. Sie setzen die Jugendlichen in Ihrem Unternehmen ein und vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen.
  • Sie setzen die Jugendlichen in ihrem Unternehmen ein und vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
  • Bei Berufsschulpflicht (landesspezifisch unterschiedlich) ermöglichen die Unternehmen den Jugendlichen den Schulbesuch.
  • Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Vergütung der EQ. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst. Zusätzlich zahlt sie einen pauschalierten Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der ebenfalls regelmäßig angepasst wird.
  • Die Unternehmen stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen.
  • Die IHK vergibt ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
  • Bei einer anschließenden Ausbildung im selben Beruf kann – auf Antrag und nach Einzelfallprüfung durch die zuständige IHK – der Anteil der EQ zeitlich angerechnet werden, der nachweislich auch in Inhalt und Umfang dem Ausbildungsberuf entspricht.

Vertragsmuster, Antragsformulare...

Die Antragsformulare für die Förderung der Einstiegsqualifizierung erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Hier geht es zum EQ-Vertrag online.