Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarkt aktuell: Teilhabechancengesetz auf dem Prüfstand

August 2024: Teilhabechancengesetz auf dem Prüfstand

Im Jahr 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft, das Langzeitarbeitslosen den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Eine erste Bilanz des IAB zeigt erste Erfolge aber auch Potentiale zur Weiterentwicklung. Für die IHK hat es Priorität, dass einerseits Übergänge in ungeförderte Beschäftigung gelingen sowie andererseits trotz knapper werdender SGB II-Mittel an dem Instrument festgehalten wird.
Mit der Einführung des Gesetzes wurden zwei neue Förderinstrumente eingeführt – „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II; EvL) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II; TaAM), die marktferne arbeitslose Menschen als Zielgruppe haben. In beiden Fällen werden im Rahmen einer langfristigen Förderung Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent an Arbeitgeber gezahlt, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. Eine Nachbeschäftigungspflicht besteht nicht. Zudem werden die Leistungsbeziehenden durch ein ganzheitliches Coaching unterstützt. 

Instrumente zeigen Wirkung

Seit Einführung von §16i und §16e SGB II haben in Berlin bis März 2024 rund 11.800 Personen diese Förderungen erhalten. Während zwei Drittel der über §16e geförderten Personen in der Privatwirtschaft tätig sind, teilen sich die geförderten Personen über das größere Programm nach §16i gleichermaßen zwischen Beschäftigungen in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Bereich auf. Die Untersuchung des IAB hat ergeben, dass sich insbesondere über die Förderung nach §16e SGB II eine besonders hohe Beschäftigungswirkung zeigt. Laut IAB haben zwei Monate nach Förderende diese Personen eine um etwa 36 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit, in ungeförderter Beschäftigung zu sein, als eine vergleichbare Gruppe von nicht Teilnehmenden. 

Zeit für Sicherung und Weiterentwicklung

Die Auswertung des IAB zeigt, die Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes haben insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigungswirkung bei Langzeitarbeitslosen Wirkung gezeigt, jedoch haben sie auch noch Potential. So muss zukünftig sichergestellt werden, dass bei der Zuweisung durch die Jobcenter alle Teilgruppen, insbesondere auch Frauen, stärker berücksichtigt werden. Zudem sollte das Coaching bereits in der Anbahnungsphase beginnen, in der Beschäftigungsphase kontinuierlich sichergestellt und personelle Wechsel dabei vermieden werden. Darüber hinaus sollte hierbei die Anschlussperspektive stärker als bisher in den Fokus gerückt werden. 
Vor dem Hintergrund der im Vergleich zu anderen Maßnahmen hohen Kosten ist eine Bewilligung genau zu prüfen. Dennoch müssen die Möglichkeiten des Teilhabechancengesetzes auch in Zeiten knapperer Kassen zielgerichtet genutzt werden, um Arbeitsmarktpotentiale von Langzeitarbeitslosen zu heben. Hier sind das Land Berlin und die Jobcenter in der Pflicht, eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen.

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Zahlen im Überblick

August 24 Juli 24
Zahl der Arbeitslosen in Berlin
209.827 204.093
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
14.125 14.754
Arbeitslosenquote in Prozent
9,9
9,6
Jugendliche Arbeitslose (15 bis unter 25 Jahre)
17.073 16.188
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
976 1298
Arbeitslosenquote in Prozent
9,5
9
Ältere Arbeitslose (55 bis unter 65 Jahre)
38.395 37.757
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
3.187 3.270
Arbeitslosenquote in Prozent
9,1
9
Langzeitarbeitslose (1 Jahr und länger arbeitslos)
61.608 60.844
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
3.550 3.568
Anteil an gesamter Arbeitslosigkeit in Prozent
29,4 29,8
Arbeitslose Ausländer 89.700 87.196
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
5.776 6.633
Arbeitslosenquote in Prozent
17,8 17,3
Gemeldete Arbeitsstellen, Zugang 
5.689 4.979
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat in Prozent
-2,8 -6,3
Gemeldete Arbeitsstellen, Zugang seit Jahresbeginn
43.700 38.011
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat in Prozent
3,8 4,8
Im Juni 2024 waren 1.687.100 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 7.000 Personen mehr als im Juni 2023. Mit dieser Steigerung von 0,4 Prozent liegt die Region genau im bundesdeutschen Durchschnitt.
Veränderung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

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