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Aus dem Smiley wird ein Balken

Auf Basis der EU-Kontrollverordnung führt Berlin ein Bewertungssystem für Lebensmittel ein, dessen Ergebnisse öffentlich gemacht werden müssen.
Ein Balkendiagramm am Eingang von Cafés, Restaurants und Supermärkten wird in Zukunft auf einen Blick zeigen, wie sauber diese sind. Denn am 1. Januar 2023 ist das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz (LMÜTranspG) in Kraft getreten, mit dem den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen sichtbar gemacht werden müssen. Da stellen sich viele Fragen. Was bedeutet das? Wer ist tatsächlich betroffen? Und was müssen Unternehmen jetzt machen?
Das neue Gesetz gilt für alle Lebensmittelunternehmen – sowohl für gastronomische als auch für all jene Betriebe, bei denen amtliche Lebensmittelkontrollen durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden in fünf Beurteilungsstufen (von „sehr gut“ bis „nicht ausreichend“) einsortiert und in einem Balkendiagramm dargestellt. Dieses wird in einem Farbverlauf von grün über gelb bis rot abgebildet und das jeweilige Ergebnis darin mit einem Pfeil markiert.
Das Barometer wird dem Unternehmen nach der Durchführung der Kontrolle seitens der Behörde zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen müssen dieses dann unverzüglich am Eingang oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle für die Kundschaft sichtbar machen. Verstöße gegen diese Pflichten können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Des Weiteren werden die Kontrollergebnisse für mindestens zwölf Monate im Internet veröffentlicht.
Dem Pankower Vorstoß fehlte die Grundlage
Das neue Gesetz ist nicht der erste Versuch, mehr Transparenz in diesem Bereich zu schaffen. Pankow hatte bereits im Jahr 2011 angefangen, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in ein Smiley-System zu übersetzen und im Internet zu veröffentlichen. Als Vorbild dafür diente Dänemark, wo seit mehr als 15 Jahren die Kontrollergebnisse in dieser Form veröffentlicht werden. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts musste das Pankower System drei Jahre später jedoch wieder eingestellt werden. Begründung: Es fehlte eine taugliche Rechtsgrundlage, um eine Veröffentlichung der Kontrollen zu rechtfertigen.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Kontrollverordnung 2019 sieht sich Berlin nun hinreichend legitimiert und unternimmt mit dem LMÜTranspG einen neuen Versuch, die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen bei den Lebensmittelunternehmen zu veröffentlichen.
von Vesna Mokorel-Kalusa und Christopher Gocza