Ja zur Ausbildung. Nein zur Ausbildungsplatzumlage.

Sog. Ausbildungsplatzumlage - Wovon sprechen wir?

Die Pläne einer möglichen sog. Ausbildungsplatzumlage gehen auf den Berliner Koalitionsvertrag 2023-26 zurück. Aktuell plant das Land die Einführung einer solchen Strafabgabe, falls die Wirtschaft zwischen Ende 2023 und 2025 keine 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverhältnisse schafft.
Wer ist davon betroffen?
Alle Berliner Unternehmen mit Mitarbeitenden in Berlin, unabhängig davon, ob diese geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Welche Kosten kommen auf Unternehmen zu? Hinweis: Die Berechnung beruht auf dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes und erfolgt unter Vorbehalt. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sowie etwaige inhaltliche oder rechnerische Abweichungen sind möglich.
  • Bruttolohnsumme x Umlagesatz % (bis zu 0,5%) = Belastung pro Jahr
  • Anzahl der Azubis x Pauschale anteilig auf Grundlage der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung im Land Berlin in € = Rückerstattung pro Jahr
Ab wann kommt die sog. Ausbildungsplatzumlage?
  • Sofern bis zum 31.12.2025 nicht 2.000 zusätzliche Ausbildungsverträge abgeschlossen sind: Ab dem 1. Januar 2027
Wie hoch könnte Ihre Strafabgabe sein?
Vorbehaltlich des aktuellen Referentenentwurfs wird die Strafabgabe in Berlin nach folgender Formel berechnet:
(Bruttolohnsumme € * bis zu 0,5%) - (Pauschale auf Basis der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung im Land Berlin in € * Anzahl der Auszubildenden) = Umlagebetrag
Zur Bruttolohnsumme zählen die gesamten Bruttoarbeitslöhne aller sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten Ihres Unternehmens.*
Anhand dieses Rechners können Sie abschätzen, wie hoch die Belastung durch die Strafabgabe wäre.

Rechner zur Abschätzung möglicher Belastungen durch sog. Ausbildungsplatzumlage


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Dem Rechner liegen folgende Annahmen zugrunde (in Anlehnung an die aktuellen Gesetzespläne zur Einrichtung eines Ausbildungsfonds im Land Berlin, Stand 21.07.2025):

  • Die Mediangehalte in der Rechnung beziehen sich noch auf den Stand von 2023.
  • Der Umlagesatz liegt bei 0,5 %. (Nach dem aktuellen Entwurf zum Gesetz liegt der maximale Abgabesatz bei 0,5 %.)
  • Pauschale von 50 % anteilig der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung. (Die Pauschale wird von der Arbeitsverwaltung durch eine Rechtsverordnung festgelegt – eine solche Verordnung liegt bisher nicht vor. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung richtet sich in der Berechnung nach Zahlen des BIBB, Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2024 in Deutschland insgesamt, Stand 1. Oktober 2024)
  • Der Prüfungsbonus wird unter der Annahme betrachtet, dass er sich auf den Ausbildungskostenausgleich bezieht, der im dritten Ausbildungsjahr gezahlt wurde. (Im Entwurf zum Gesetz ist unklar, ob sich der Prüfungsbonus auf den Ausbildungskostenausgleich im letzten Ausbildungsjahr oder auf den gesamten gewährten Ausbildungskostenausgleich bezieht.)
  • 4. Ausbildungsjahr wird analog zum 3. Ausbildungsjahr mit einem Viertel des Ausbildungskostenausgleichs berücksichtigt. (Im Entwurf zum Gesetz werden keine Angaben zum 4. Ausbildungsjahr gemacht. Deshalb ist derzeit unklar, ob dieses Ausbildungsjahr bei der Rückzahlung Berücksichtigung findet.)
  • Eine Bagatellgrenze bleibt unberücksichtigt. (Im Entwurf zum Gesetz wird auf eine Bagatellgrenze verwiesen, jedoch fehlen weiteren Angaben zur Höhe der Bagatellgrenze).

Warum die sog. Ausbildungsplatzumlage an den Bedarfen vorbeigeht

  • Sie schafft keine zusätzlichen Ausbildungsverträge, wenn Passungs- und Matching-Probleme weiterhin ungelöst bleiben.
  • Sie belastet Unternehmen und bestraft jene, die ausbilden wollen, aber keine Bewerberinnen und Bewerber finden. Es droht die Gefahr der Umverteilung zugunsten größerer Unternehmen.
  • Ihr Anreiz verpufft in Anbetracht der Gesamtkosten von Ausbildung.
  • Sie löst nicht das Problem des Abwerbens von Azubis bzw. Absolvent/innen.
  • Sie schafft einen immensen Verwaltungsapparat und Personalkosten.
  • Sie verschweigt, dass die betrieblichen Ausbildungsplätze immer mehr von schulischen Ausbildungsplätzen verdrängt werden.
Infografik Anfänger:innen in der Berufsausbildung in Berlin

Das sagen Berliner Betriebe zur sog. Ausbildungsumlage

Klicken Sie sich durch unsere Ausklappliste und erfahren Sie mehr zur Meinung der Berliner Wirtschaft zur sogenannten Ausbildungsplatzumlage.
Berliner Wirtschaft wehrt sich gegen die Ausbildungsplatzumlage
Am 16. Juli diskutierten wir mit Senatorin Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, und anderen Unternehmerinnen und Unternehmern über unternehmerische Verantwortung, wirtschaftliche Realität und die Auswirkungen einer möglichen sogenannten Ausbildungsplatzumlage.
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Wie können Sie nun aktiv werden?

  • Jeder Ausbildungsplatz zählt! – Helfen Sie, indem Sie ihre eigenen Ausbildungsplätze aufstocken! (IHK-Unterstützung: 030 31510-213, ausbildungsberatung@berlin.ihk.de)
  • Streuen Sie die Information zur Strafabgabe an weitere Unternehmen und Netzwerke!
Weitere Rückmeldungen können Sie an: neinzurumlage@berlin.ihk.de senden.