Ja zur Ausbildung. Nein zur Ausbildungsplatzumlage.
Sog. Ausbildungsplatzumlage: Wovon sprechen wir?
Die Pläne einer möglichen sog. Ausbildungsplatzumlage gehen auf den Berliner Koalitionsvertrag 2023-26 zurück. Aktuell plant das Land die Einführung einer solchen Strafabgabe, falls die Wirtschaft zwischen Ende 2023 und 2025 keine 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverhältnisse schafft.
Wer ist davon betroffen?
Alle Berliner Unternehmen mit Mitarbeitenden in Berlin, unabhängig davon, ob diese geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Welche Kosten kommen auf Unternehmen zu? Hinweis: Die Berechnung beruht auf dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes und erfolgt unter Vorbehalt. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sowie etwaige inhaltliche oder rechnerische Abweichungen sind möglich.
- Bruttolohnsumme x Umlagesatz % (bis zu 0,5%) = Belastung pro Jahr
- Anzahl der Azubis x Anteil an tariflicher Ausbildungsvergütung in € = Rückerstattung pro Jahr
Ab wann kommt die sog. Ausbildungsplatzumlage?
- Sofern bis zum 31.12.2025 nicht 2.000 zusätzliche Ausbildungsverträge abgeschlossen sind: Ab den 1. Januar 2027
Wie hoch könnte Ihre Strafabgabe sein?
Vorbehaltlich des aktuellen Referentenentwurfs wird die Strafabgabe in Berlin nach folgender Formel berechnet:
(Bruttolohnsumme € * bis zu 0,5%) - (Anteil an tariflicher Ausbildungsvergütung in € * Anzahl der Auszubildenden) = Umlagebetrag
Zur Bruttolohnsumme zählen die gesamten Bruttoarbeitslöhne aller sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten Ihres Unternehmens.*
Anhand dieses Rechners können Sie abschätzen, wie hoch die Belastung durch die Strafabgabe wäre. Der Berechnung liegen die Annahmen zugrunde, dass der Umlagesatz bei 0,5 % liegt und der Anteil an der tariflichen Ausbildungsvergütung 50 % beträgt.
IHK Berlin - Rechner für sog. Ausbildungsplatzumlage
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Sog. Ausbildungsplatzumlage: Warum führt sie in eine Sackgasse?
- Sie schafft keine zusätzlichen Ausbildungsverträge, wenn Passungs- und Matching-Probleme weiterhin ungelöst bleiben.
- Sie belastet Unternehmen und bestraft jene, die ausbilden wollen, aber keine Bewerberinnen und Bewerber finden. Es droht die Gefahr der Umverteilung zugunsten größerer Unternehmen.
- Ihr Anreiz verpufft in Anbetracht der Gesamtkosten von Ausbildung.
- Sie löst nicht das Problem des Abwerbens von Azubis bzw. Absolvent/innen.
- Sie schafft einen immensen Verwaltungsapparat und Personalkosten.
- Sie verschweigt, dass die betrieblichen Ausbildungsplätze immer mehr von schulischen Ausbildungsplätzen verdrängt werden.

Sog. Ausbildungsumlage: Was können Sie dagegen tun?
- Jeder Ausbildungsplatz zählt! – Helfen Sie, indem Sie ihre eigenen Ausbildungsplätze aufstocken! (IHK-Unterstützung: 030 31510-213, ausbildungsberatung@berlin.ihk.de)
- Streuen Sie die Information zur Strafabgabe an weitere Unternehmen und Netzwerke!
Weitere Rückmeldungen können Sie an: neinzurumlage@berlin.ihk.de senden.