Aus- und Weiterbildung

Suchtprobleme in der Ausbildung - Handlungsempfehlungen

Sucht ist ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. Doch jeden Tag können wir damit konfrontiert werden, sei es im Privat- oder Arbeitsleben. Die wohl bekanntesten Abhängigkeiten sind Drogen und Alkohol. Nicht selten führt allein die Annahme, dass Auszubildende wohl Rauschmittel zu sich nehmen würden, zu einer Vorverurteilung im Ausbildungsbetrieb. Nun darf in der Freizeit jeder Tun und Lassen was er will. Nachwirkungen von welchem Genuss auch immer gehören auf keinen Fall in ein Ausbildungsverhältnis.
Kommt es am Arbeitsplatz zu Problemen wegen Rauschmittelkonsums, dann sollte sich der Arbeitgeber auf seine Fürsorgepflicht besinnen, die er mit dem Beginn des Ausbildungsverhältnisses eingegangen ist. Das soziale Verhalten des Arbeitgebers ist hier gefordert, auch wenn es sich bei der Sucht um eine der anstrengendsten Auseinandersetzungen mit Betroffenen in der Arbeitswelt handelt.
Fürsorge bedeutet, sich mit den Schwierigkeiten auseinanderzusetzen und unter Verdacht des Rauschmittelkonsums stehende Auszubildende in einem persönlichen Gespräch mit der Annahme zu konfrontieren. Die Aussprache sollte sachlich erfolgen und darüber aufklären, dass ein beeinträchtigtes Erscheinen am Ausbildungsplatz - auch aus Sicherheitsgründen - nicht geduldet wird. Gegebenenfalls folgen Abmahnungen und eine Kündigung droht. Auch können die Eltern zur Unterstützung hinzugezogen werden. Sind Betroffene einsichtig und können selbst aber nicht aufhören, sollte der Ausbildungsbetrieb auf die Möglichkeit der Entziehungskur hinweisen und Anschriften von entsprechenden Hilfseinrichtungen bereithalten. Wenn alle diese Bemühungen, einschließlich einer durchlaufenen Kur, vergeblich waren und eine Besserung im Verhalten nicht eintritt, kann über eine das Ausbildungsverhältnis beendende Maßnahme nachgedacht werden.
Es wird auf den ersten Blick vom Ausbildungsbetrieb viel verlangt, aber es gibt unterstützende Angebote. Wichtig ist der Wille zur Problembewältigung und nicht zur Vorverurteilung.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater zur Verfügung. Unterstützung finden Sie auch bei der Fachstelle für Suchtprävention in Berlin: www.berlin-suchtpraevention.de.