Wenn Menschen in der Arbeitswelt miteinander zu tun haben, entwickeln sich manchmal schwierige Situationen im Alltag, die alle Beteiligten belasten können. Ein Ausbildungsvertrag ist von besonderer Bedeutung und für einen erfolgreichen Einstieg in das Arbeitsleben als auch zur Fachkräftesicherung. Deshalb ist zu empfehlen, Ausbildungsprobleme mit Umsicht und Weitblick und nicht voreilig mit einer Vertragsbeendigung zu meistern. Unterstützung bietet das kostenfreie IHK-Schlichtungsverfahren Ausbildung und für eine schnelle Konfliktklärung sowie Verbesserung der Ausbildungssituation.
Für Betriebe: “Vorstellung Schlichtungsstelle - Ausbildungskonflikte mit Unterstützung meistern”
Wir bieten Ihnen amDienstag, 02.06.2026, 9-10 Uhr, per Teams, in kleiner Teilnehmerrunde einen informativen Einblick in den Verfahrensablauf und welche Konfliktfälle in der Schlichtungspraxis bearbeitet werden. Erfahren Sie, für welche etwaigen Problemsituationen in Ihrem Ausbildungsalltag das Angebot passen könnte. Anmeldung über katrin.dummer@berlin.ihk.de.
Für Auszubildende: “Vorstellung Schlichtungsstelle - Probleme im Ausbildungsverhältnis gemeinsam klären"
Wir bieten Beratung der Schlichtungsstelle Ausbildung (Online, Persönlich, Telefon) über katrin.dummer@berlin.ihk.de an und unterstützen durch Orientierung, in welchen Konfliktfällen das Schlichtungsverfahren Ausbildung helfen kann.
Was ist der Schlichtungsausschuss?
Die IHK Berlin hat für Berufsausbildungsverhältnisse, die in dem bei ihr geführten Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen sind oder einzutragen wären (Berufe A-Z), entsprechend des § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden errichtet. Bei Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis über eine Beendigung oder wegen anderer Vertragspflichten (z.B. wegen Kündigung, Anfechtung Aufhebung, Abmahnung, Fehlzeiten, Vergütung u.a.) muss der Klage beim Arbeitsgericht grundsätzlich die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vorausgegangen sein.
In der Schlichtung haben Auszubildende und Ausbildende die Gelegenheit, ihre Streitigkeiten gemeinsam mit zwei ehrenamtlich tätigen Schlichtungsausschussmitgliedern zu erörtern und zu klären. Sie helfen ihnen dabei durch ihre Erfahrungen als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer sowie auch durch Ihre Verpflichtung zu Neutralität und Objektivität.
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig
für Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis,
für Berufsausbildungsverhältnisse im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, nicht jedoch für Umschulungsverhältnisse.
Antragstellung bei der IHK Berlin
Der Ausschuss wird auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters) tätig.
Der formlose Antrag (siehe Pflichtangaben) ist schriftlich (auch digital) einzureichen oder kann mündlich zu Protokoll gegeben werden. Kontakt zur Terminvereinbarung: Ansprechpartnerin: Katrin Dummer, Telefon: 030-31510-361, Telefax: 030-31510-107 E-Mail: Katrin.Dummer@berlin.ihk.de
Pflichtangaben für den Antrag
Der Antrag soll mindestens folgende Angaben enthalten:
die Bezeichnung der Beteiligten (Antragsteller und Antragsgegner)
das Antragsbegehren und etwaige Unterlagen (z. B. Kündigungsschreiben, Abmahnungen)
die Begründung des Antragsbegehrens
Unterschrift des Antragstellers/Antragstellerin; bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertreter.
Bei Annahme eines Antrages informiert die Geschäftsstelle den Antragsgegner, setzt den Verhandlungstermin fest und beruft für die mündliche Verhandlung aus der Liste der ehrenamtlichen Mitglieder des Schlichtungsausschusses einen Vertreter der Arbeitgeber und einen Vertreter der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.
Positive Bilanz
In 2025 konnte in 29 Fällen eine Einigung erreicht und somit auch Arbeitsgerichtsverfahren vermieden werden. Insgesamt wurden 44 Schlichtungsverfahren verhandelt.
Mitarbeit im Ausschuss
Arbeitgeber aus Berlin, die Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in diesem Schlichtungsausschuss haben, nehmen bitte Kontakt mit uns auf. Arbeitnehmer aus Berlin wenden sich an eine Gewerkschaft in Berlin, weil die Benennung über die Arbeitnehmerseite erfolgt.
Wir sind für Sie da
Gern beraten wir Sie zum Schlichtungsverfahren und geben Ihnen für den Konfliktfall eine Orientierungshilfe. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die unter Kontakt genannte Mitarbeiterin.
Beschwerden über die Berufsausbildung richten Sie bitte schriftlich an die IHK Berlin, Ausbildungsberatung, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin oder nutzen Sie dieses Onlineformular. Für ein persönliches Gespräch stehen die Ausbildungsberater/-innen unseres Hauses zur Verfügung.