Aus- und Weiterbildung

Die Assistierte Ausbildung

Die Maßnahme Assistierte Ausbildung (AsA) richtet sich an Betriebe, die bereit sind, auch lernschwächeren Jugendlichen eine Chance zu geben, denen aber die Personalkapazitäten fehlen, um sich um deren besonderen Belange zu kümmern. Bei den Jugendlichen handelt es sich um eine Personengruppe, die grundsätzlich ausbildungsreif ist, aber nicht über optimale Startbedingungen verfügt. Anders als bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), die sich an Jugendliche richten, stehen bei AsA die Belange des Betriebs im Vordergrund. AsA bietet ihm die notwendige Unterstützung bei der Verwaltung und der Organisation der Ausbildung. Angebote wie bei abH kommen noch hinzu.

Die Maßnahme AsA kann der Betrieb bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Im Rahmen von AsA werden den Betrieben – auf Wunsch - kompetente Ausbildungsbegleiter von Bildungseinrichtungen zur Seite gestellt, die von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Das ist der Grund, warum die Betriebe kein Geld bekommen. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Betrieb und Bildungsträger werden die Leistungen, die der Betrieb nach Abschluss eines Vertrages in Anspruch nehmen möchte, festgelegt. Ausbildungsbegleiter können bereits vor der Ausbildung zum Zuge kommen, indem sie über Praktika Jugendliche und Betriebe zum Kennenlernen zusammenführen. AsA steht auch Betrieben offen, die bereits lernschwächere Jugendliche ausbilden und die mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Leistungen im Einzelnen für Betriebe und Jugendliche:

Vor der Ausbildung
  • Unterstützung der Betriebe bei der Akquise eines Azubis und der Jugendlichen bei der  Suche eines Ausbildungsplatzes
  • Ausbildungsvorbereitende Phase inklusive Praktikum

Während der Ausbildung
  • Administrative und organisatorische Unterstützung der Betriebe
  • Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten der Jugendlichen
  • Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Jugendlichen
  • Maßnahmen zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses
Zeitraum

Alle Maßnahmen müssen bis zum 30. September 2018 begonnen haben

Beantragung/Beratung

Arbeitgeber nutzen die  kostenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20,

Jugendliche wenden sich an ihre Berufsberatung oder ihr Jobcenter