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Gemäß § 21 BBiG kann ein Ausbildungsverhältnis auf drei verschiedene Arten regulär beendet werden.
Informieren Sie sich und starten Sie gut vorbereitet in die Berufsausbildung.
Im dualen System der Berufsausbildung sind die Berufsschulen Partner der ausbildenden Unternehmen. Die ausbildenden Unternehmen melden ihre Auszubildenden vor Beginn der Berufsausbildung in der zuständigen Berufsschule an. Das Schuljahr beginnt in der Regel nach den Sommerferien.
Die Gebührenordnung der IHK Berlin in der Fassung vom 22. Januar 1981 (ABl. S. 418), letzte Änderung am 11. Januar 2019 (ABl. S. 1613) nebst Anlage letzte Änderung am 10. September 2020 (ABl. S. 5532)