Akademische Fachkräfte

Gewinnung von Studienaussteigern für die duale Ausbildung

Fachkräftebedarf weiter stärken und Know-how aus den Hochschulen sichern:
 
Der demographische Wandel und die Sicherung des Fachkräftebedarfs stellt nicht nur eine Herausforderung dar, sondern bietet auch die Chance, neue Wege im Ausbildungsmarketing zu gehen. Jahrelang sind mit der dualen Berufsausbildung ausschließlich Jugendliche im Übergang von der Schule in den Betrieb in Verbindung gebracht worden.   
Das Berufsbildungsgesetz sieht allerdings keine Altersbeschränkung für den Start einer dualen Ausbildung vor.
Im Bundesdurchschnitt verlassen ca. 28 % der Studierenden aus Bachelorstudiengängen die Hochschule ohne Abschluss. Die meisten von ihnen haben zuvor keinen Berufsabschluss erworben, sind aber aufgrund der Hochschulberechtigung und der erbrachten Leistungen im Studium eine sehr interessante Zielgruppe für die Wirtschaft. Damit das Potential der Studienaussteiger nicht verloren geht, wurde die Idee einer verkürzten Ausbildung geboren. Ziel ist es, den Studienabbruch für alle Beteiligten in eine Chance zu wenden. Den  Studienaussteigern werden Berufsperspektiven geboten und der Fachkräftebedarf der Wirtschaft wird weiter gestärkt.

So gab es z.B. auch das Programm “your turn” von 2013 bis 2020, um gezielt Studienaussteigern in eigenen “Schnellläufer-Klassen” durch eine stark verkürzte Ausbildung zu führen. Informationen zu den regulären Verkürzungsmöglichkeiten auch außerhalb solcher Projekte finden Sie hier.
Wenn Sie als Unternehmen Interesse an der Ausbildung von Studienaussteigern haben, dann wenden Sie sich bitte an die Passgenaue Besetzung der IHK Berlin. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Studienaussteiger von ihrem Unternehmen zu begeistern.

Dieser Service der IHK Berlin wird über das Programm „Passgenaue Besetzung - Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.