Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe

Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe

Die Novellierung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe ist abgeschlossen und tritt zum 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung aus dem Jahr 1998 außer Kraft, bestehende Ausbildungsverhältnisse haben aber Bestandsschutz und werden zu Ende geführt.
Die modernisierten Berufe sind:
  • Koch/Köchin
  • Fachkraft Küche
  • Fachkraft Gastronomie (Schwerpunkt: Systemgastronomie oder Restaurantservice)
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
Im Mittelprunkt des beruflichen Handelns stehen weiterhin die Gastorientierung und die Gastzufriedenheit. In den dreijährigen Berufen gehören zu den vorgenommenen Aktualisierungen auch neue Berufsbildpositionen für die „Anleitung und Führung von Mitarbeitern“, die „digitalisierte Arbeitswelt“ sowie „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“.