Aus- und Weiterbildung
Mediengestalter/-in für Bild und Ton
Information über den Ausbildungsberuf - Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die Betriebe.
Der Beruf ist im Rahmen eines Neuordnungsverfahren modernisiert und weiterentwickelt worden. Die neue Verordnung ist zum 1. August 2020 in Kraft getreten. Die Verordnung von 2006 trat damit am 31. Juli 2020 außer Kraft. Auf bestehende Ausbildungsverträge hat die Neuordnung keine Auswirkungen. Ausbildungsverträge, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, unterliegen der ab 1. August 2020 gültigen Verordnung.
Zukünftig sind Wahlqualifikationen in der Ausbildung festzulegen, welche im zweiten und dritten Ausbildungsjahr Anwendung finden und im Ausbildungsvertrag mit anzugeben sind.
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
a) in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, und
b) in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Zukünftig sind Wahlqualifikationen in der Ausbildung festzulegen, welche im zweiten und dritten Ausbildungsjahr Anwendung finden und im Ausbildungsvertrag mit anzugeben sind.
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
a) in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, und
b) in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Arbeitsgebiete:
Mediengestalter und Mediengestalterinnen Bild und Ton arbeiten überwiegend bei Dienstleistern für Medienproduktionen, bei Rundfunkunternehmen, Produktionsbetrieben für Hörfunk, Film, Fernsehen und Online, Industriefilmproduktionen, Theatern, Messe- und Veranstaltungsagenturen, Agenturen für Marketing-, Unternehmens- und Onlinekommunikation, in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Reiseveranstaltern.
Berufliche Fähigkeiten:
- Planen von Bild- und Tonproduktionen nach inhaltlichen und gestalterischen Gesichtspunkten,
- Ausarbeiten und Umsetzen von redaktionellen Inhalten,
- Auswählen von Produktionsmitteln,
- Organisieren von Produktionsteams,
- Vorbereiten und in Betrieb nehmen von medienspezifischen Produktionssystemen,
- Herstellen von audiovisuellen Medienprodukten mit und ohne Regieeinrichtungen,
- Einsetzen von Licht unter Berücksichtigung der technischen und gestalterischen Anforderungen,
- Aufnehmen von Bild- und Tonmaterial,
- Nachbearbeiten von Bild- und Tonmaterial,
- Herstellen und Bearbeiten von Tonaufnahmen,
- Vermeiden von Gefährdungen bei Produktionen,
- Einhalten von rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion
Inhalte der Berufsausbildung:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen
- Audiovisuelle Medienprodukte mithilfe von Regieeinrichtungen herstellen,
- Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten
- Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten
- Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Kommunizieren und Kooperation fördern
- Projekte planen, durchführen und abschließen
- Gefährdungen bei Produktionen vermeiden
- Rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhalten
Als erste Wahlqualifikation ist eine der folgenden auszuwählen:
- Kameraproduktion
- Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktion
- Postproduktion
- Ton
Als zweite Wahlqualifikation ist eine der folgenden auszuwählen:
- Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen
- Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen
- Regie-Serversysteme einsetzen
- Bildmischungen durchführen
- Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen
- Montageformen anwenden
- Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen
- visuelle Effekte herstellen und gestalten
- Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen
- Sounddesign durchführen
- Musikproduktionen durchführen
- Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen
- Redaktionell arbeiten
- eigenständig Beiträge herstellen
- fiktionale Formate produzieren und gestalten
- Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln
- Produktionen organisieren und koordinieren
- Produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen
- Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
- Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung Mediengestaltung - Aufbereitung von Bild- und Tonmaterial (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB)
Einstiegsqualifizierung Mediengestaltung - Aufbereitung von Bild- und Tonmaterial (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB)
- Berufsschule:
Oberstufenzentrum Kommunikation, Information- und Medientechnik
Osloer Straße 23-26, 13359 Berlin
Telefon: +49 30 49 307-0
Telefax: +49 30 49 307-100
E-Mail: sekretariat@oszkim.de
Internet: www.oszkim.de
Osloer Straße 23-26, 13359 Berlin
Telefon: +49 30 49 307-0
Telefax: +49 30 49 307-100
E-Mail: sekretariat@oszkim.de
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- Information/Beratung:
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit