Können Sie Ihre Idee schützen lassen?

Können Sie Ihre Idee schützen lassen?

Welche Schutzrechte gibt es?

Gewerbliche Schutzrechte gibt es grundsätzlich für technische Neuheiten und für Marken. Bei den technischen Neuheiten wird zwischen Patenten, Gebrauchsmustern und Designschutz unterschieden:

Patente werden für technische Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind, erteilt. Sie bieten zeitlich begrenztes, ausschließliches Nutzungsrecht. Indem der Erfinder der Allgemeinheit sein Wissen zur Verfügung stellt, erhält er im Gegenzug für bis zu 20 Jahre Schutz bei der gewerblichen Verwertung seines Patentes. Der Schutz schließt die Herstellung, das Anbieten, den Vertrieb, die Nutzung sowie den Import und Export des patentierten Verfahrens oder Produktes ein. Patente werden vom Deutschen Patentamt in München oder vom Europäischen Patentamt erteilt.
Gebrauchsmuster gelten als "kleines Patent". Sie werden für technische Gegenstände, aber nicht für Verfahren erteilt. Der Schutz wird auch höchstens für zehn Jahre vergeben. Der Vorteil von Gebrauchsmustern gegenüber Patenten: Sie werden zunächst nicht auf technische Neuheit geprüft, deshalb wesentlich schneller gewährt und sind kostengünstiger.
Designschutz besteht für die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Der Designschutz gilt zum Beispiel für eine Autofelge, deren Gestaltung charakteristisch für einen bestimmten Hersteller ist.
Zum 01.01.2014 ist das bisherige Geschmacksmustergesetz novelliert und in "Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design - Designgesetz - " umbenannt worden. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.

Marken (Namen, Bilder, Embleme und andere graphische Symbole) lassen sich ebenfalls schützen. Eine Marke ist ein Kennzeichen für eine Ware oder eine Dienstleistung. Sie dient der eindeutigen Zuordnung. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre, ist aber immer wieder verlängerbar.

Vorsicht vor den Schutzrechten anderer - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst ...
Wer sich mit einer neuen Idee oder einer neuen Marke selbstständig machen möchte, sollte vorsichtig sein. Vielleicht hatte schon ein anderer den gleichen Gedanken und ein Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte erworben. Unter diesen Umständen kann die eigene Existenzgründung erheblich teurer werden als geplant. Im ungünstigsten Fall ist sogar das eigene Unternehmen gefährdet.

Schutzrechtsverletzungen kosten Geld

Besonders prekär wird zum Beispiel die Nichtbeachtung von Markenrechten anderer, wenn die Existenzgründer bereits erfolgreich am Markt tätig sind. Kommt es dann zu einer Unterlassungsklage, muss sich das junge Unternehmen möglicherweise umbenennen oder den Produkten neue Namen geben. Das kostet nicht nur viel Geld, sondern führt in der Regel auch zu erheblichen Imageverlusten! Die Folge solcher Versäumnisse: Das junge Unternehmen muss seinen Marktauftritt völlig neu gestalten. Es droht der Verlust von Kunden. Darüber hinaus müssen die Gründer auch noch mit erheblichen Schadensersatzansprüchen rechnen.

Rechtzeitig über Schutzrechte informieren

Noch schlimmer kann es kommen, wenn technische Schutzrechte anderer verletzt werden. Technische Schutzrechte sind Patente oder Gebrauchsmuster, also Rechte an der Nutzung bestimmter Verfahren oder der Herstellung und der Vertrieb neuer Produkte. Wurden hohe Investitionen für Anlagen oder Maschinen getätigt, die dann nicht für den geplanten Zweck genutzt werden dürfen, bedeutet dies oft das Aus für das Unternehmen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über eventuelle Schutzrechte Dritter. Wer nicht selbst recherchieren möchte, sollte professionelle Patentberichterstatter einschalten, die neben Informationen über Patente auch Auskünfte über Gebrauchsmuster, Designschutz und Marken einholen.

Tipps

Nach bestehenden Schutzrechten können Sie im "Informationszentrum Technik und Patente" (ITP) an der Uni Dortmund, Uni-Bibliothek, recherchieren (Tagesausweis) oder auch gegen Gebühr recherchieren lassen. Zudem finden dort jeden Mittwoch kostenlose Erfindersprechstunden mit Patentanwälten der Region statt (Telefon-Anmeldung erforderlich). Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: 02 31/7 55 - 40 14).

Wenn Sie bei der Recherche nach Schutzrechten einen Patentberichterstatter einschalten möchten oder Fragen zum Antragsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Weitere nützliche Information sowie Unterlagen zur Anmeldung oder Vorbereitung erhalten Sie auf der Internetseite in der linken Menüleiste.
Patentanwälte finden Sie auf der Seite der Patentanwaltskammer München unter "Weitere Informationen".

IHK bietet Patentberatung an

Die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid bietet monatlich einen Sprechtag mit erfahrenden Patentanwälten zu dem Thema an.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit erhalten Sie über Christine Haas (Kontaktdaten siehe Ansprechpartner)
Weitere Informationen finden Sie in unserem Internet-Dokument 1679.