Standortpolitik
Luftreinhalteplanung und Umweltzonen
Um Gesundheitsgefahren durch Luftschadstoffe entgegen zu wirken, hat die EU Richtlinien zur Luftqualität verabschiedet, die im September 2002 in deutsches Recht umgesetzt (Bundes-Immissionsschutzgesetz und -verordnung) wurden. Danach sind Aktions- und Luftreinhaltepläne für Gebiete aufzustellen, in denen die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten sind.
Seit dem 1. März 2007 ist zusätzlich die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge" in Kraft. Mit ihr wird die Kennzeichnung von Fahrzeugen entsprechend ihrer Schadstoffgruppen bundeseinheitlich geregelt. Diese Verordnung ermöglicht die Einrichtung sogenannter Umweltzonen, in die Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen nicht mehr einfahren dürfen. In Nordrhein-Westfalen wurde am 1. Januar 2008 in Köln die erste Umweltzone eingerichtet. Am 1. Oktober 2008 folgte das Ruhrgebiet mit mehreren großflächigen Zonen, am 15. Februar 2009 war es in Wuppertal und Düsseldorf soweit.
Die IHKs in NRW lehnen Umweltzonen ab, da diese die Luftqualität nicht entscheidend verbessern können, aber massive negative wirtschaftliche Konsequenzen für Unternehmen und Bürger haben. Die Kammern haben sich deshalb für die Erarbeitung eines sachgerechten und zielführenden Maßnahmenkatalogs zur Luftreinhaltung eingesetzt. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung, wie beispielsweise der Einsatz moderner Verkehrslenkungssysteme (Telematik). Leider wurden die entsprechenden Vorschläge der IHKs und der anderen Wirtschaftsverbände so gut wie gar nicht aufgegriffen. Stattdessen wurde stur am Konzept der Zonen festgehalten. Immerhin ist es den IHKs gelungen, zumindest etwas großzügigere Ausnahmeregelungen für betroffene Unternehmen durchzusetzen. Die Stellungnahmen der IHK zum Luftreinhalteplan Wuppertal finden Sie unter "Downloads".
Weitere Informationen zu Umweltzonen, Fahrverboten, Kennzeichnungen von Fahrzeugen und Schadstoffplaketten haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Kontakt
Dipl.-Verw.Wiss. Thomas Wängler
Geschäftsbereich
Standortpolitik, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit
Dipl.-Geogr. Christian Bruch
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