Umweltzonen in Wuppertal
In Wuppertal wurden zum 15. Februar 2009 zwei Umweltzonen eingerichtet. Dies sieht der Luftreinhalteplan Wuppertal (LRP) vor. Verantwortlich für den Plan ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Der Luftreinhalteplan wurde 2013 fortgeschrieben. Seit 1. Juli 2014 gilt: Die Zufahrt in die Umweltzonen ist nur noch mit grüner Plakette gestattet. Die Feinstaubgrenzwerte in Wuppertal werden bereits seit 2007 eingehalten. Das bestätigen die Messungen des Landesumweltamtes und der Stadt Wuppertal. Auch die Stickoxidemissionen sind deutlich gesunken, liegen an der Landesmessstelle an der Gathe mit 43 Mikrogramm (2019) aber immer noch über dem gültigen Grenzwert (40 Mikrogramm).
Die Stadt Wuppertal versucht derzeit mit verschiedenen Maßnahmen und Projekten die Schadstoffbelastung weiter zu senken. Im "Green City Plan Wuppertal" sind unter anderem ein adaptives, umweltsensitives Verkehrsmanagement, eine Parkplatz-App, Pförtner-Ampeln und ein intelligentes Lieferverkehr-Routing vorgesehen. Die Maßnahmen des "Green City Plans" sind auch Teil des neuen LRP, der Ende 2020 in Kraft getreten ist.
Der Luftreinhalteplan wurde 2013 fortgeschrieben. Seit 1. Juli 2014 gilt: Die Zufahrt in die Umweltzonen ist nur noch mit grüner Plakette gestattet. Die Feinstaubgrenzwerte in Wuppertal werden bereits seit 2007 eingehalten. Das bestätigen die Messungen des Landesumweltamtes und der Stadt Wuppertal. Auch die Stickoxidemissionen sind deutlich gesunken, liegen an der Landesmessstelle an der Gathe mit 43 Mikrogramm (2019) aber immer noch über dem gültigen Grenzwert (40 Mikrogramm).
Die Stadt Wuppertal versucht derzeit mit verschiedenen Maßnahmen und Projekten die Schadstoffbelastung weiter zu senken. Im "Green City Plan Wuppertal" sind unter anderem ein adaptives, umweltsensitives Verkehrsmanagement, eine Parkplatz-App, Pförtner-Ampeln und ein intelligentes Lieferverkehr-Routing vorgesehen. Die Maßnahmen des "Green City Plans" sind auch Teil des neuen LRP, der Ende 2020 in Kraft getreten ist.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind nicht vorgesehen. Allerdings wurden mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Rahmen eines Vergleichs vor dem Oberverwaltungsgericht Münster diverse Einschränkungen vereinbart. An einigen Hauptbelastungspunkten wurden verkehrsabhängige Ampelschaltungen eingeführt, die die Fahrzeugströme auf den stark belasteten Strecken reduzieren sollen. Betroffen sind die Briller Straße, Gathe, Haeseler Straße, Steinweg und Westkotter Straße. Begleitet werden die Maßnahmen streckenweise durch Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 40 oder 30. Auf zwei Straßen wurde außerdem ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen mit mehr als 3,5 Tonnen eingerichtet.