Standortpolitik
Omnibusverkehr
Der Omnibusverkehr ist untergliedert in Omnibuslinien- und Omnibusgelegenheitsverkehr. Er unterliegt nach dem Personenbeförderungsgesetz einer Genehmigungspflicht. Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Für eine Unternehmensgründung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die IHK berät angehende Unternehmer/innen hierzu. Sie nimmt nach dem Personenbeförderungsgesetz zu jeder Neugründung eines Omnibusunternehmens gegenüber der Genehmigungsbehörde gutachtlich Stellung. Außerdem nimmt sie die erforderliche Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung ab.
Kontakt
Dipl.-Geogr. Christian Bruch
Geschäftsbereich
Standortpolitik, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit
Stephanie Riese
Geschäftsbereich
Standortpolitik, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit
