Nr. 90367
Standortpolitik

Omnibusverkehr

Der Omnibusverkehr ist untergliedert in Omnibuslinien- und Omnibusgelegenheitsverkehr. Er unterliegt nach dem Personenbeförderungsgesetz einer Genehmigungspflicht. Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Für eine Unternehmensgründung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die IHK berät angehende Unternehmer/innen hierzu. Sie nimmt nach dem Personenbeförderungsgesetz zu jeder Neugründung eines Omnibusunternehmens gegenüber der Genehmigungsbehörde gutachtlich Stellung. Außerdem nimmt sie die erforderliche Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung ab.
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Hier finden Sie die aktuellen Termine für die Fachkundeprüfungen Omnibusverkehr.

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Hier sind alle wichtigen Informationen zum Thema Omnibusverkehr aufgeführt.

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Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass die IHK die fachliche Eignung zuerkennt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Dipl.-Geogr.Christian Bruch
Geschäftsbereich Standortpolitik, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit
Geschäftsbereich Standortpolitik, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit