Nr. 80359
Standortpolitik

Regionalplan Düsseldorf

Standortpolitik

Der Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) ist das Bindeglied zwischen der großräumigen Raumordnung und Landesplanung einerseits und der lokalen Bauleitplanung andererseits. Der Regionalplan konkretisiert die Entwicklungsvorstellungen zusammenhängender Lebens- und Wirtschaftsgebiete und legt über kommunale Grenzen hinweg die Richtung für die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Gebietes fest.

Standortpolitik

Gemäß der entsprechenden Bekanntmachung vom 13.04.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW ist der Regionalplan Düsseldorf (RPD) in Kraft getreten und löst damit für den Planungsraum Düsseldorf (Regierungsbezirk Düsseldorf ohne die zum RVR gehörigen Kommunen) den bisherigen Regionalplan (GEP99) ab. Der neue Regionalplan stellt wichtige Weichen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region in den nächsten 20 Jahren.