Warnung vor Rechnungen der Zentralen Zahlstelle Justiz, Berlin

Die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid warnt vor den Rechnungen einer „Zentralen Zahlstelle Justiz“ mit Sitz in Berlin. Diese Rechnungen können den Unternehmen eventuell im Zusammenhang mit aktuellen Handelsregistereintragungen zugehen.
Sie stammen aber nicht von der für die Abrechnung zuständigen Behörde, sondern werden von unbekannten Dritten versandt. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwar tatsächlich eine Zentrale Zahlstelle Justiz, sie hat ihren Sitz aber in Hamm. Eine Verbindung zu den Berliner Absendern besteht nicht.
Bei den Unternehmen erwecken die Rechnungen zunächst zu Unrecht einen behördlichen Eindruck. Sie zeigen den Bundesadler, enthalten eine Rechtsbehelfsbelehrung und nehmen auf eine amtliche Gebührenverordnung Bezug. Allerdings ist der auf den Fälschungen ausgewiesene Betrag im Vergleich zu den tatsächlichen Gebühren viel zu hoch:
Stolze 830,- Euro verlangten die Absender in einem durch die IHK Osnabrück aufgedeckten Fall. Für die abgerechnete Handelsregistereintragung wären in Wirklichkeit nur 70,- Euro zu zahlen gewesen. Auch die Frist zur Zahlung der Rechnung war mit drei Tagen ungewöhnlich kurz.
In Wuppertal, Solingen oder Remscheid sind der Bergischen IHK gegenwärtig noch keine Fälle bekannt geworden. Dennoch rät die IHK, Rechnungen und auch sonstige Schreiben im Zusammenhang mit Registereintragungen aufmerksam zu lesen.
Häufig gehen den Unternehmen nach der Bekanntmachung von Handelsregistereintragungen nämlich auch mehr oder minder behördlich aussehende Schreiben zu, bei denen es sich in Wirklichkeit um Angebote zum Abschluss von Verträgen über die Aufnahme der Unternehmensdaten in Branchenbücher handelt. Schnell können in solchen Fällen mehrere hundert Euro an jährlichen Entgelten fällig werden. Ihre Bergische IHK hilft Ihnen im Zweifelsfall bei der Einschätzung derartiger Schreiben weiter.
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