Bestimmungen für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
Bei Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses droht Ordnungsgeld
Neuregelung der Veröffentlichungspflichten
Kapitalgesellschaften, aber auch andere Gesellschaften wie GmbH & Co. KGs, sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Seit 2007 sind nicht mehr die Amtsgerichte für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen zuständig, sondern der Bundesanzeiger. Die Einreichung der Abschlüsse muss nun grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Eine Übergangsregelung ließ bis zum 31.12.2009 alternativ die Papiereinreichung zu.
Kapitalgesellschaften, aber auch andere Gesellschaften wie GmbH & Co. KGs, sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Seit 2007 sind nicht mehr die Amtsgerichte für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen zuständig, sondern der Bundesanzeiger. Die Einreichung der Abschlüsse muss nun grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Eine Übergangsregelung ließ bis zum 31.12.2009 alternativ die Papiereinreichung zu.
Strenge Sanktionsregelung bei Nichterfüllung
Da deutsche Unternehmen dieser Publikationspflicht oft nicht nachgekommen sind, wurden auf Druck der Europäischen Union die Sanktionsregelungen erneut verschärft. Während bisher nur auf Antrag Maßnahmen ergriffen werden konnten, wird nun von Amtswegen ein Ordnungsgeldverfahren gegen säumige Firmen und deren Organe eingeleitet.
Die Verfolgung findet nicht mehr durch die Amtsgerichte, sondern zentral durch das neue Bundesamt für Justiz statt. Bereits bei der Androhung eines Ordnungsgeldes werden den Betroffenen die Verfahrenskosten auferlegt.
Das Ordnungsgeld selbst kann zwischen 2.500 und 25.000 Euro betragen.
Da deutsche Unternehmen dieser Publikationspflicht oft nicht nachgekommen sind, wurden auf Druck der Europäischen Union die Sanktionsregelungen erneut verschärft. Während bisher nur auf Antrag Maßnahmen ergriffen werden konnten, wird nun von Amtswegen ein Ordnungsgeldverfahren gegen säumige Firmen und deren Organe eingeleitet.
Die Verfolgung findet nicht mehr durch die Amtsgerichte, sondern zentral durch das neue Bundesamt für Justiz statt. Bereits bei der Androhung eines Ordnungsgeldes werden den Betroffenen die Verfahrenskosten auferlegt.
Das Ordnungsgeld selbst kann zwischen 2.500 und 25.000 Euro betragen.
Wichtiger Hinweis:
Einreichung im XML- oder XBRL-Format spart erhebliche Kosten
Einreichung im XML- oder XBRL-Format spart erhebliche Kosten
Wer Jahres- und Konzernabschlüsse in Word/Excel/PDF oder Papierformat beim Bundesanzeiger einreicht, muss mit hohen Kosten rechnen. Hier betragen die Publikationsentgelte bei einem mittelständischen Unternehmen schnell 300 oder 600 Euro. Denn hier müssen Daten händisch übertragen werden. Der DIHK rät deshalb, die Jahres- und Konzernabschlüsse in XML- oder XBRL-Format einzureichen.
Die Kosten belaufen sich bei diesen Formaten fix auf 50 Euro für kleinere Unternehmen und 70 Euro für mittlere Unternehmen. Die meisten Steuerberater arbeiten inzwischen mit Softwareprodukten, u.a. der DATEV, die eine im Vergleich zu anderen Formaten kostengünstigere Übermittlung im XML- oder XBRL-Format ermöglicht. Wenn ein Unternehmen nicht über einen Steuerberater, sondern selbst übermitteln will, so bietet die Internetseite des Bundesanzeigers auch ein Online-Formular zur Übermittlung der Daten im XML-Format. Dafür ist eine Registrierung erforderlich. Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesanzeigers, s. unter "Weitere Informationen".