Markenrecht novelliert
Seit dem 14. Januar 2019 ist das Markenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft, wodurch die Vorgaben der EU-Markenrechtsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurden. Durch die Novellierung soll das Markenrecht in Europa weiter vereinheitlicht werden. Die Rechte der Markeninhaber sollen gestärkt werden.
Durch die Änderungen finden neue Markenformen und -kategorien sowie neue absolute Schutzhindernisse wie geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen Eingang in das deutsche Markenrecht.
Zudem ändert sich die Berechnung der Schutzdauer für alle Marken, die nach dem 14. Januar 2019 eingetragen werden. Auch im Widerspruchsverfahren treten viele Änderungen in Kraft, unter anderem kann ein Markeninhaber nun mehrere ältere Rechte mit nur einem Widerspruch geltend machen. Die Widerspruchsgebühr steigt dadurch von 120 Euro auf 250 Euro.
Eine ausführliche Übersicht über die Änderungen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) unter: https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/hintergrund/markenrechtsreform/index.html