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Präferenzen (Zollvergünstigungen) beruhen auf Präferenzabkommen, welche die EU mit anderen Ländern abgeschlossen hat. Um Zollvergünstigungen nutzen zu können, muss der präferenzielle Ursprung der Ware nachgewiesen werden. Hierzu sind Listenregeln/Ursprungsregeln zu prüfen.
Seit dem 1. Januar 2017 wird die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) sukzessive auf das Selbstzertifizierungssystem des registrierten Ausführers (REX) umgestellt. Auch in künftigen Freihandelsabkommen kann das REX-System vorgesehen sein. Aktuell ist dies im Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada der Fall.
Welche Freihandelsabkommen die EU mit Drittstaaten derzeit verhandelt hat, können Sie in diesen möglichen Übersichten recherchieren.
Im Rahmen des Allgemeinen Präferenz-System (APS) gewährt die EU zahlreichen Entwicklungsländern Zollpräferenzen für deren Ursprungswaren. Seit 2014 entfallen für etliche APS-Länder Zollvorteile bei der Einfuhr in die EU. Der notwendige Präferenznachweis für die Inanspruchnahme gültiger Zollvorteile – das Ursprungszeugnis Form A – wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum Jahr 2020 sukzessive durch das System des registrierten Ausführers (REX) ersetzt. Einige Länder sind derzeit von der Präferenzgewährung im APS ausgeschlossen.
Die Welthandelsorganisation (WTO) hat zusammen mit dem Internationalen Handelszentrum (ITC) und der Weltzollorganisation (WCO) ein neues Tool namens "Rules of Origin Facilitator" auf den Weg gebracht. Diese frei zugängliche Datenbank bietet die Möglichkeit weltweit nach Ursprungsregeln und Präferenzzöllen zu suchen.