Gebührentarif

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid vom 15. Dezember 1999, zuletzt geändert am 08. Oktober 2026.
Gebühren können mit Bescheidnummer per Überweisung oder EC-Kartenzahlung (nur in der Hauptgeschäftsstelle Wuppertal) beglichen werden.
Gebühr
EUR
I. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften
1. Beglaubigung von Fotokopien, Abschriften, Unterschriften und Rechnungen
9,00 €
2. Ausstellung von Ursprungszeugnissen
9,00 €
3. Elektronische Ausstellung von Ursprungszeugnissen
10,00 €
4. Ausstellung von internationalen Carnets
39,00 €
5. Ausstellung von Zweitschriften von Prüfungszeugnissen, Befähigungsnachweisen und Erlaubnis- und Bestellungsurkunden
51,00 €
6. Anfertigung von unbeglaubigten Kopien und Ausdrucken
je DIN A4 – Kopie von Papiervorlagen 0,10 €
je DIN A3 – Kopie von Papiervorlagen 0,15 €
je Computerausdruck 0,25 €
II. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen
1. Erstmalige Bestellung von Sachverständigen sowie Bestellung von Versteigerern 1.348,00 €
2. Wiederbestellung von Sachverständigen nach Ablauf einer befristeten Bestellung 415,00 €
3. Tenorerweiterung bei Sachverständigen und Versteigerern
1.149,00 €
4. Erstmalige Bestellung von Handelshilfspersonen (Messer, Zähler, Probenehmer,
Eichnehmer und sonstige)
1.345,00 €
5. Wiederbestellung von Handelshilfspersonen 413,00 €
6. Tenorerweiterung bei Handelshilfspersonen 1.031,00 €
III. Berufsbildung
1. Zwischen- und Abschlussprüfungen
1.1 Zwischen- und Abschlussprüfungen
(Gesamtgebühr)
- Verkäufer/in
215,00 €
- kaufm. Berufe ohne Fertigkeitsprüfung
222,00 €
- kaufm. Berufe mit Fertigkeitsprüfung
264,00 €
- gewerbl.-techn. Berufe - ungestuft
395,00 €
- gewerbl.-techn. Berufe - zweistufig
429,00 €
- 1. Stufe
435,00 €
1.2 Abschlussprüfungen (ohne Zwischenprüfung)
- kaufm. Berufe ohne Fertigkeitsprüfung
177,00 €
- kaufm. Berufe mit Fertigkeitsprüfung
198,00 €
- gewerbl.-techn. Berufe - ungestuft
270,00 €
- gewerbl.-techn. Berufe - zweistufig 319,00 €
2. Prüfungen für Externe und Umschüler
Gebühren wie 1.1. bis 1.2.
2.1 Prüfungsgebühr von Überstellungen, Externe, Umschüler
Komplette Abschlussprüfung (inkl. Zwischenprüfung/Teil 1)
Jeweils die doppelte Gebühr wie bei den Gesamtgebühren unter III Berufsbildung 1.1 bis 1.2
3. Wiederholungsprüfungen bei Abschlussprüfungen
3.1. Wiederholung der gesamten Prüfung
Gebühren wie 1.2.
3.2. Teilwiederholung
halbe Gebühr von 1.2.
4. Prüfung von Zusatzqualifikationen von Auszubildenden
4.1. Fremdsprachen
172,00 €
4.2. Vollwiederholung
volle Gebühr
4.3. Teilwiederholung
halbe Gebühr
4.4 *Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 148,00 €
5. Fortbildungsprüfungen
5.1 Meister
- Meister
731,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 287,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 412,00 €
5.2 Fachwirte/Fachkaufleute
593,00 €
- Fachwirt/Fachkaufmann
685,00 €
(Stufenprüfung: Verbindliche Reihenfolge; Bestehen der 1. Stufe ist Bedingung zur Teilnahme an der 2. Stufe)
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 271,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 380,00 €
5.3 Betriebswirt/Technischer Betriebswirt
799,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 311,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 444,00 €
Projektarbeit 141,00 €
5.4 Ausbilderprüfung
- Ausbilderprüfung gemäß AEVO
248,00 €
- Ergänzungsprüfung praktischer Teil 131,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 54,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 54,00 €
5.5 Sonstige Fortbildungsprüfungen
- Technische Fortbildungsprüfungen
300,00 €
5.6 Fremdsprachenprüfungen
140,00 €
5.7 Bilanzbuchhalter/in
693,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 274,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 394,00 €
6. Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung
100 %
- Teilwiederholung
50 %
7. Bearbeitung von Anträgen
7.1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
131,00 €
7.2 Bestätigung des Qualifizierungsbildes
138,00 €
7.3 Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG
7.3.1 Bescheid über Gleichwertigkeitsfeststellung in Abhängigkeit vom voraussichtlichen Aufwand
100,00 € bis 600,00 €
7.3.2 Ablehnung eines Antrages aufgrund § 6 Abs. V oder 15 Abs. II Berufsqualifikationsgesetz
100,00 € bis 200,00 €
7.3.3 Rücknahme eines Antrages vor dessen Bescheidung
0,00 € bis 300,00 €
7.3.4 Erneute Antragstellung zum selben Beruf innerhalb von fünf Jahren nach erstmaliger Bescheidung
100,00 € bis 300,00 €
7.3.5 Rücknahme bzw. Widerruf eines Bescheides über Gleichwertigkeitsfeststellung, sofern im Verantwortungsbereich des Antragsstellers begründet
Die gleiche Gebühr
wie für die
angegriffene Sachentscheidung
7.3.6 Zusätzliche Auslagen bei Anwendung § 14, BQFG
Entscheidet sich der Antragsteller für die Inanspruchnahme von § 14, BQFG, werden die anfallenden Kosten (Personal-,Raum- und Materialkosten) gesondert als Auslagen in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach dem angewendeten Verfahren, dem Material-, Maschinen- und Zeitaufwand.
Tatsächliche Kosten
des Verfahrens
7.3.7 Zeugnis gemäß BQFG 196,00 €
7.4 Sonstiges
7.4.1 Umschulung Erstantrag 560,00 €
7.4.2 Umschulung Folgeantrag 47,00 €
7.4.3 Bestätigung von Ausbildungszeiten (z.B. für die Rente) 43,00 €
7.4.4 Beglaubigungen 16,00 €
7.4.5 Bearbeiten von Anträgen auf Zulassung nach §45 Abs.2 BBIG 86,00 €
7.4.6 Widerrufliche Zuerkennung fachl. Eignung nach §30 Abs.6 BBIG 74,00 €
7.4.7 AEVO Befreiung 74,00 €
7.4.8 Antrag/Bestätigung Qualifizierungsbild 138,00€
IV. Sachkundeprüfungen, Unterrichtungs- und Erlaubnisverfahren
1. Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehrs
a) Verkehr mit Taxen und Mietwagen
224,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 96,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 109,00 €
b) Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagen (Omnibus)
257,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 109,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 121,00 €
c) Güterkraftverkehr
239,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 105,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 118,00 €
2. Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
a) Entscheidung über Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit
272,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 125,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 138,00 €
b) Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlußprüfung
35,00 €
c) Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung
35,00 €
d) Ausstellung einer Zweitschrift
26,00 €
3. Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz
64,00 €
4. Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
*Kooperation mit der IHK Düsseldorf


5. Erlaubnis-, Prüfungs- und Registrierungsverfahren im Versicherungsvermittlerrecht
a) Erlaubnisverfahren
- Erteilung der Erlaubnis für Versicherungsvermittler und
-berater
262,00 €
- Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß § 34 d Absatz 6
Gewerbeordnung
168,00 €
b) Prüfungsverfahren
- Gesamtprüfung
409,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 146,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 345,00 €
- Wiederholung praktische Prüfung
213,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 77,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 176,00 €
c) Registrierungsverfahren
- Registrierung
60,00 €
- Ergänzung weiterer EU/EWR-Staaten
20,00 €
- Änderung von Registerdaten
(außerhalb der Gewerbeanmeldung)
34,00 €
- Schriftliche Auskunft aus dem Register
15,00 €
6. Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
a) Grundqualifikation
- Gesamtprüfung
1.801,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 639,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 708,00 €
- Gesamtprüfung Quereinsteiger
1.689,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 600,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 669,00 €
- Gesamtprüfung Umsteiger
1.170,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 417,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 486,00 €
b) Wiederholungs-/ Teilprüfung Grundqualifikation
- Theoretische Prüfung
110,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 43,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 83,00 €
- Theoretische Prüfung Quereinsteiger
74,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 22,20 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 51,80 €
- Theoretische Prüfung Umsteiger
76,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 22,80 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 53,20 €
- Praktische Prüfung
1.368,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 489,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 536,00 €
- Praktische Prüfung Quereinsteiger
1.368,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 489,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 536,00 €
- Praktische Prüfung Umsteiger
942,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 337,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 386,00 €
c) Beschleunigte Grundqualifikation
- Theoretische Prüfung
140,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 61,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 88,00 €
- Theoretische Prüfung Quereinsteiger
127,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 38,10 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 88,90 €
- Theoretische Prüfung Umsteiger
110,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 33,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 77,00 €
d) Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
30,00 €
7. Erteilung von Bescheinigungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
a.) Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung aufgrund mehrerer Teilprüfungen
25,00 €
b.) Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebscheinigung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse
50,00 €
8. Verfahren der Anerkennung und Aberkennung der Sachkunde für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)
a.) Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
26,00 €
b.) Änderung von Registerdaten der Sachkundigen
20,00 €
9. Erlaubnis-, Prüfungs- und Registrierungsverfahren im Finanzanlagenvermittlerrecht
a.) Erlaubnisverfahren
aa.) Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Absatz 1 Gewerbeordnung
- im Umfang einer Kategorie
336,00 €
- im Umfang von zwei oder drei Kategorien
368,00 €
bb.) Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Abs. 2 Gewerbeordnung bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Gewerbeordnung
262,00 €
cc.) Erweiterung der Kategorie(n) nach § 34 f Absatz 1 Gewerbeordnung
- innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung einer Erlaubnis
84,00 €
- nach mehr als sechs Monaten nach Erteilung einer Erlaubnis
126,00 €
dd.) Sonstige Verwaltungshandlungen
25,00 € bis 100,00 €
b.) Prüfungsverfahren
aa.) Vollprüfung
- 3 Kategorien
602,00 €
- 2 Kategorien
602,00 €
- 1 Kategorie
567,00 €
bb.) Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
- 3 Kategorien
415,00 €
- 2 Kategorien
415,00 €
- 1 Kategorie
292,00 €
cc.) Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil)
390,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 146,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 301,00 €
dd.) Spezifische Sachkundeprüfung
- schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung
554,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 218,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 433,00 €
- nur praktische Prüfung
363,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 150,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 258,00 €
c.) Registrierungsverfahren
- Registereintrag nach § 34 f Absatz 5 Gewerbeordnung (Gewerbetreibender)
45,00 €
- Registereintrag nach § 34 f Absatz 6 Gewerbeordnung (Angestellter)
10,00 €
- Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige
35,00 €
- Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11 a Absatz 2 Gewerbeordnung
15,00 €
10. Prüfungs- und Registrierungsverfahren im Recht der Immobiliendarlehensvermittler
a.) Erlaubnis
aa.) Erlaubnisverfahren nach §§ 34i Abs. 1, Abs. 5 GewO
304,00 €
bb.) Erlaubniserteilung im vereinfachten Verfahren nach § 160 Abs. 2 GewO
220,00 €
b.) Prüfungsverfahren gemäß § 34i Absatz 2 Ziffer 4 GewO
aa) Gesamtprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
573,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 233,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 466,00 €
bb) Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
396,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 171,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 353,00 €
cc) Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil)
336,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 120,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 245,00 €
dd.) Spezifische Sachkundeprüfung nach § 5 ImmVermV 533,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 219,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 424,00 €
- schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung
533,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 219,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 424,00 €
- nur praktische Prüfung
312,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 140,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 241,00 €
c.) Registrierungsverfahren
- Registereintragung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender)
45,00 €
- Registereintragung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 2 GewO (Angestellter)
10,00 €
- Verfahren nach § 34i Abs. 4 GewO - pro Staat
20,00 €
- Verfahren nach § 34i Abs. 4 GewO - Aufnahme eines Vermittlers aus einem anderen EU/EWR-Staat 50,00 €
- Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige
35,00 €
- Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11 a Abs. 2 GewO
15,00 €
V. Schulung und Prüfung im Bereich Gefahrgut
1. Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
a) Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
- 1. Kurs
533,00 €
- je weiterer Kurs
229,00 €
b) Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
- 1. Kurs
97,00 €
- je weiterer Kurs
97,00 €
c) Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs
- für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes
164,00 €
- für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt
41,00 €
- für andere Änderungen, insbesondere einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt
196,00 €
- für andere Änderungen
100,00 € bis 200,00 €
d) Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung
- Prüfung "Basiskurs" und "Auffrischung"
37,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 31,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 31,00 €
- Jede Prüfung nach einem Aufbaukurs
38,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 21,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 28,00 €
- Wiederholungsprüfung
36,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 21,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 26,00 €
e) Ausstellung der Ersatzbescheinigung (ADR-Card)
29,00 €
2. Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
a) Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*)
- 1. Teil
533,00 €
- je weiterer Teil
229,00 €
b) Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*)
- 1. Teil
97,00 €
- je weiterer Teil
97,00 €
c) Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils*)
- für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes
164,00 €
- für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt
41,00 €
- für andere Änderungen, insbesondere einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt
196,00 €
- für andere Änderungen
100,00 € bis 200,00 €
d) Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises*)
- Grundprüfung
146,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 75,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 111,00 €
- Ergänzungsprüfung, Verlängerungsprüfung
129,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 57,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 94,00 €
- Umschreibung von Schulungsnachweisen gem. § 7 Abs. 3 GbV
24,00 €
e) Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
30,00 €
*) Die Gebühren beziehen sich auf deutschsprachige Schulungen und Prüfungen. Zusätzliche Aufwendungen für englischsprachige Schulungen und Prüfungen werden gem. § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung abgerechnet.
VI. Mahn- und Beitreibungsgebühren
- Mahngebühr
6,00 €
- Einleitung der Beitreibung
33,00 €
Auslagen, insbesondere Kostenbeitrag nach § 5 VwVG in tatsächlicher Höhe
VII. Gebühren für Auskünfte nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW)
Übermittlung von Informationen
Erteilung einer mündlichen oder einfachen Auskunft kostenfrei
Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand 10,00 € bis 500,00€
Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger
in einfachen Fällen kostenfrei
bei umfangreichem Verwaltungsaufwand 10,00 € bis 500,00€
bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen (§ 10 Abs. 2 IFG) 10,00 € bis 1.000,00 €
Auslagen
Anfertigung von Kopien und Ausdrucken
je DIN A 4 - Kopie von Papiervorlagen 0,10 €
je DIN A 3 - Kopie von Papiervorlagen 0,15 €
je Computerausdruck 0,25 €
Auslagen für besondere Verpackung und /oder besondere Beförderung in tatsächlich entstandener Höhe
Auslagen, insbesondere Kostenbeitrag nach § 5 VwVG in tatsächlich entstandener Höhe