Neuordnung der IT-Berufe

Neuordnung IT-Berufe 2020:
Die Neuordnung der Ausbildung der IT-Berufe erfolgte in einem zweistufigen Verfahren.
Stufe 1: Qualifizierte Anpassung der Ausbildungsordnungen und der Rahmenlehrpläne im Wege einer Änderungsverordnung zum 1. August 2018 (siehe unten)
Stufe 2: Verbindlich vereinbarte umfassende Modernisierung der Ausbildungsberufe zum 1. August 2020
Technische Neuentwicklungen in den Bereichen Hard- und Software, die zunehmende Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie die wachsende Bedeutung von Datenspeicherung, Datenübertragung und IT-Sicherheit haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitswelt.
Daher wurden die Ausbildungsordnungen von vier dualen IT-Berufen überarbeitet.
Dabei handelt es sich um die Ausbildungsberufe Fachinformatiker/-in, IT-System-Elektroniker/-in, Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement und Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management.

Die neuen Ausbildungsordnungen treten am 1. August 2020 in Kraft.
Für die vier dualen Berufe gelten im Einzelnen folgende Neuerungen:
Der Ausbildungsberuf Fachinformatiker/-in wird um die beiden neuen Fachrichtungen „Daten- und Prozessanalyse“ sowie „Digitale Vernetzung“ ergänzt. Die bisherigen Fachrichtungen "Anwendungsentwicklung" und "Systemintegration" bleiben bestehen.
Beim Beruf IT-System-Elektroniker/-in wurden vor allem die elektrotechnischen Inhalte überarbeitet.
Kaufleute für Digitalisierungsmanagement (vormals: Informatikkaufmann/-frau) managen die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
Bei den Kaufleuten für IT-System-Management (vormals: IT-System-Kaufmann/-frau) liegt der Schwerpunkt auf dem Angebot und der Vermarktung von IT-Dienstleistungen sowie dem Management und der Administration von IT-Systemen.
Für alle Berufe gilt übergreifend:
Die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz werden deutlich ausgebaut.
Soziale und personale Kompetenzen rücken stärker in den Mittelpunkt.
Die gestreckte Abschlussprüfung wird eingeführt, bei der die Prüfung in zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen stattfindet. Statt einer Zwischen- und Abschlussprüfung wird es für alle IT-Berufe künftig eine gestreckte Abschlussprüfung, bestehend aus Teil 1 und Teil 2 durchgeführt.
Das bewährte Prüfungsinstrument „Betriebliche Projektarbeit“ wird beibehalten.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.
Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 01. August 2020 werden wir für Sie umschreiben. Für den Fall, dass Vertragsanpassungen notwendig sind, werden wir uns proaktiv mit Ihnen in Verbindung setzen.
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits bestehen, können nach den Vorschriften der neuen Ausbildungsverordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und der oder die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung absolviert hat.
Neue Berufsbezeichnungen:
Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie entwickeln Softwarelösungen für interne und externe Kunden und Kundinnen.
Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Systemintegration
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Systemintegration arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie konzipieren, installieren und administrieren vernetzte IT-Systeme für interne und externe Kunden und Kundinnen.

Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
Fachinformatiker/-in – Fachrichtung: Digitale Vernetzung
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Digitale Vernetzung arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cyber-Physischen Systemen. Sie vernetzen und optimieren Systeme und Anwendungen auf IT-Ebene. Sie sichern Daten gegen unerlaubte Zugriffe und vermeiden/beheben Systemausfälle.
IT-System-Elektroniker/-in
IT-System-Elektroniker/innen arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie finden insbesondere Beschäftigung bei Herstellern und Betreibern von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen sowie bei Installationsbetrieben für Sicherheitstechnik. Ihre Tätigkeit umfasst auch elektrotechnische Arbeiten im IT-Bereich.
Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management
Der bisherige Ausbildungsberuf IT-System-Kaufmann/-frau wird in dem neuen Beruf Kaufmann/-frau für IT-System-Management fortgeführt und nimmt auch Inhalte des/der Informatikkaufmann/-frau auf. Sie arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie sind Fachkräfte für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme.
Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Der bisherige Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/-frau wird ersetzt durch den neuen Beruf Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement. Sie arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie sind Fachkräfte im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie managen die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
Berufsübergreifende Qualifikationen
Die IT-Berufe sind in vier separaten Ausbildungsordnungen erschienen. Ein Verweis macht jedoch deutlich, dass es sich nach wie vor um eine Berufsfamilie handelt.
In den künftig vier Ausbildungsordnungen finden sich berufsübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie sind für jeden Beruf identisch.
Es handelt sich dabei jeweils um die folgenden sieben Berufsbildpositionen:
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss.
Für die Vermittlung der berufsbildspezifischen Qualifikationen können von den Ausbildungsbetrieben Einsatzgebiete gewählt werden.
IT-Systemelektroniker/-in
Fachinformatiker/ -in mit den Fachrichtungen: Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse sowie digitale Vernetzung
Kaufmann/Kauffrau für IT-Systemmanagement
Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
Dies gilt für alle Verträge, die ab 1. August 2020 beginnen.
Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung
 – Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft.
Alle IT-Berufe werden die gleiche Teil 1 Prüfung haben.

Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung
- Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent)
- Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Aufgabe (10 Prozent)
- Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Aufgabe (10 Prozent)
- Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent )
Die Prüfungszeit für die betriebliche Projektarbeit beträgt bei allen Berufen einschließlich der Erstellung der Dokumentation 40 Stunden (Ausnahme: Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung 80 Stunden). In einem zweiten Teil präsentiert die zu prüfende Person diese Arbeit. Die Prüfungszeit für diesen zweiten Teil beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.
Eine erläuternde Präsentation finden Sie unter dem Punkt weitere Informationen.
Weitere Informationen, die Ausbildungsordnungen der neuen IT-Berufe finden Sie hier:
Mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt trat am 1. August 2018 die Stufe I der Neuordnung der IT-Berufe in Kraft. Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.08.2018 abgeschlossen worden sind, gilt diese Verordnung.
Die Struktur der Berufe einschließlich der Prüfungsanforderungen bleibt unverändert. Die wesentliche Neuerung besteht in der inhaltlichen Nachschärfung in den Bereichen IT-Sicherheit und personaler Kompetenzen.

Die Neuerung im Einzelnen:

  • In allen vier Ausbildungsberufen wird ein Richtlernziel der Berufsbildposition 3.1 „Informieren und Kommunizieren“ mit Bezug auf digitale Medien erweitert.
  • In allen vier Ausbildungsberufen wird die Berufsbildposition 5.4 um das Thema „IT-Sicherheit“ ergänzt; die dahinterliegenden Richtlernziele erweitert.
  • In allen vier Ausbildungsberufen werden die Prüfungsanforderungen in der "Ganzheitlichen Aufgabe II" zur IT-Sicherheit ergänzt.
In den einzelnen Berufen ändert sich darüberhinaus folgendes:
  • Beim IT-System-Elektroniker wird die Berufsbildposition 7.4 „Netzwerke“ um zwei Richtlernziele erweitert (Angriffsszenarien sowie Implementation von Systemen zur IT-Sicherheit)
  • Beim Fachinformatiker wird ein Richtlernziel der Berufsbildposition 6.2 „Programmerstellung und -dokumentation“ um das Thema IT-Sicherheit ergänzt.
  • Beim Fachinformatiker in der Fachrichtung Systemintegration wird die Berufsbildposition 8.2 „Netzwerke“ um zwei Richtlernziele erweitert (Angriffsszenarien sowie Implementation von Systemen zur IT-Sicherheit)
  • Beim IT-System-Kaufmann und Informatikkaufmann wird die Berufsbildposition 8.2 „Konzeption“ erweitert (Entwicklung von Lösungsvarianten auch unter sicherheitsrelevanten Aspekten).
Die Änderungen sollen mit den offenen Formulierungen in den bestehenden Rahmenlehrplänen aufgefangen werden. Auf eine formale Änderung der Rahmenlehrpläne wurde daher verzichtet.
Aufgrund der geringen Änderungen wurde keine Umsetzungshilfe erstellt. Vielmehr arbeiten die Sachverständigen zurzeit mit Hochdruck an der Stufe II der Neuordnung, die eine Neufassung der Inhalte vorsieht.
Bestehende Ausbildungsverhältnisse genießen Bestandsschutz. Verträge können umgeschrieben werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und die Zwischenprüfung noch nicht absolviert worden ist.
Weiterführende Informationen zur Neuordnung der IT-Berufe erhalten Sie von den IHK-Ausbildungsberatern.