Mediengestalter/-in für Bild und Ton

Neuordnung Mediengestalter/-in Bild- und Ton zum 01.08.2020
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum/zur Mediengestalter/Mediengestalterin Bild und Ton ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Neben der Überarbeitung der Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen, wurden im Rahmen der Neuordnung die Ausbildungsberufe "Mediengestalter/-in Bild und Ton" und "Film- und Videoeditor" zusammengelegt.
Vor dem Hintergrund neuer Trends und Technologien wird der Beruf in folgenden Punkten modernisiert:

-  Vernetzte und digitalisierte Produktion von Inhalten
-  Datensicherheit und -managementDatensicherheit und -management
-  Crossmediale Vermarktung von Inhalten
-  Neue Darstellungsformen (360°-Welten, Augmented Reality, Virtual Reality)

Eine weitere besondere Neuerung ist die Einführung von zwei Wahlqualifikationen, welche in einem Zeitrahmen von 20 bzw. 12 Wochen durchgeführt werden sollen.
Die Ausbildungsdauer mit drei Jahren und die Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung bleiben unverändert.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 werden wir für Sie unaufgefordert umschreiben und Sie darüber informieren.
Eine erläuternde Präsentation und die neue Ausbildungsverordnung finden Sie unter dem Punkt “Weitere Informationen”
 
  • Arbeitsgebiete:
Mediengestalter/innen Bild und Ton sind qualifiziert für die elektronische Produktion und Gestaltung von Bild- und Tonmedien, zum Beispiel Nachrichten- und Magazinbeiträge, Dokumentationen, Hörspiele, Werbespots, Lehrfilme, Musikvideos sowie Multimediaprodukte.
  • Branchen/Betriebe:
Mediengestalter/innen für Bild und Ton arbeiten in Betrieben des öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehens, Produktionsfirmen
und Multimediaagenturen.
  • Berufliche Fähigkeiten:
  • beraten Programmmitarbeiter bei der Gestaltung und Planung von Produkten und bereiten sie vor,
  • wählen die notwendigen Geräte aus und nehmen sie in Betrieb
  • sichten und Prüfen Aufzeichnungen, beschaffen Bild- und Tonmaterial aus Archiven und führen Format und Normwandlungen durch
  • machen Tonaufnahmen, bearbeiten, mischen und schneiden Sprache und Musik
  • nehmen selbständig oder gemeinsam mit Kameraleuten Bild und Ton auf
  • bearbeiten Bild- und Tonaufzeichnungen am Schnittplatz
  • führen Bildmischung in Zusammenarbeit mit Regie und Kamera auch unter Live-Bedingungen durch.

Inhalte der Berufsausbildung:
  • Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  • Arbeitsicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Planen von Arbeitsabläufen, Zusammenarbeit im Produktionsteam
  • Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen
  • Herstellen von Bild und Tonaufnahmen,
  • Aufbereiten und Prüfen von Bild und Tonmaterial
  • Bearbeiten von Bild und Tonaufnahmen
  • Durchführen der Bildmischung
  • Wiedergeben der AV- Produkte
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
  • Aufstiegsmöglichkeiten im Ausbildungsberuf durch Weiterbildung:
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
383,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit