IHK-Umfrage zu Gewerbesteuer und Grundsteuer 2023
Auch im aktuellen Jahr zahlreiche Erhöhungen festzustellen
Zu den Realsteuern zählen neben der Gewerbesteuer auch die Grundsteuern A und B. Bei 22 der 196 Gemeinden im Kammerbezirk gab es Erhöhungen. Dagegen haben lediglich drei Gemeinden Senkungen vorgenommen. Im Vorjahr gab es 21 Erhöhungen und keine Senkungen. Der Trend bei den Realsteuern geht also weiterhin deutlich nach oben. Die Änderungen fallen regional unterschiedlich aus. Es gab im Jahr 2023 kein IHK-Gremium in dessen Bezirk die Realsteuern konstant geblieben sind.
Im Einzelnen wurde bei 16 Gemeinden die Gewerbesteuer erhöht. Die Grundsteuern A und B wurden jeweils in 14 Gemeinden erhöht. Senkungen jeweils bei der Grundsteuer A und B gab es in zwei Gemeinden. Eine weitere Gemeinde hat die Grundsteuer A abgesenkt. Drei Gemeinden im Kammerbezirk ziehen eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze im Jahr 2023 noch in Betracht.
Im Vergleich zu den Vorjahren kann man im Kammerbezirk für das Jahr 2023 eine weitere Erhöhung der Realsteuerbelastung ausmachen. Zudem planen derzeit bereits drei Gemeinden Erhöhungen für 2024 vorzunehmen. Ein aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wünschenswerter rückläufiger Trend kann daher derzeit nicht ausgemacht werden. Der politische Fokus bei den Realsteuern liegt weiterhin auf der Grundsteuerreform. Die neuen Berechnungsgrundlagen für die neue Grundsteuer in Bayern sollen bis 2025 ermittelt werden. Dafür mussten alle Grundstückseigentümer in Bayern bis zum 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Frist war ursprünglich auf dem 31. Oktober 2023 angesetzt und wurde zweimal verlängert – zunächst auf dem 31. Januar 2023 sodann auf den 30. April 2023.
Entwicklung der Gewerbesteuer im Kammerbezirk
2023 sind bei 16 von 196 Gemeinden im Kammerbezirk Erhöhungen bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Senkungen gab es – wie bereits in den Vorjahren – bei der Gewerbesteuer keine.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern):
IHK-Gremium Bamberg: Gundelsheim 390 (360)
IHK-Gremium Bayreuth: Bayreuth 390 (370), Ahorntal 390 (350), Pegnitz 400 (380), Plech 400 (380), Seybothenreuth 365 (350), Weidenberg 380 (370)
IHK-Gremium Forchheim: Weilersbach 400 (380)
IHK-Gremium Hof: Köditz 345 (320), Schwarzenbach 326 (310), Sparneck 370 (330), Weißdorf 370 (350)
IHK-Gremium Kronach: Mitwitz 335 (320)
IHK-Gremium Kulmbach: Ködnitz 345 (330), Neuenmarkt 330 (320)
IHK- Gremium Lichtenfels: Bad Staffelstein 380 (350)
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: keine
Wirft man einen Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre, so zeigt sich für 2023 ein Anstieg des durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes im Kammerbezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth von im letzten Jahr von 352,8 auf 354,6 Prozentpunkte. Seit 2013 ist damit insgesamt ein deutlicher Trend nach oben erkennbar. Der durchschnittliche Hebesatz stieg in diesem Zeitraum von 341,4 Prozentpunkten auf 354,6 Prozentpunkte an. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 13,2 Prozentpunkten.

Die regionale Auswertung durchschnittlicher Werte nach IHK-Gremien sieht wie folgt aus:

Den höchsten Durchschnittswert für die Gewerbesteuer weist demnach unverändert das IHK-Gremium Forchheim mit 376,9 Prozentpunkten, den niedrigsten Wert mit derzeit 325,9 Prozentpunkten das IHK-Gremium Kronach auf. Die übrigen IHK-Gremien bewegen sich dazwischen.
Den niedrigsten Hebesatz für die Gewerbesteuer hat unverändert die Gemeinde Reichenbach im Landkreis Kronach mit 250 Prozentpunkten. Die Gemeinden Bischberg, Gerach, Emtmannsberg, Pegnitz, Eggolsheim, Hallerndorf, Igensdorf, Poxdof, Weilersbach und Hof haben mit 400 Prozentpunkten hingegen die höchsten Werte für die Gewerbesteuer innerhalb des Kammerbezirks zu verzeichnen.

Für weitere ausgewählte oberfränkische Kommunen ergibt sich folgendes Bild:

Entwicklung bei der Grundsteuer im Kammerbezirk
Im Jahr 2023 haben 14 Gemeinden jeweils ihre Grundsteuern A und B erhöht. Eine Gemeinde im Kammerbezirk hat die Grundsteuer A bzw. B gesenkt. Eine weitere Gemeinde im Kammerbezirk hat die nur die Grundsteuer A gesenkt.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen für die Grundsteuer B (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern):
IHK-Gremium Bamberg: Gundelsheim 440 (360),
IHK-Gremium Bayreuth: Bayreuth 430 (400), Ahorntal 390 (300), Bischofsgrün 450 (390), Kirchenpingarten 380 (370), Weidenberg 380 (370)
IHK-Gremium Forchheim: keine
IHK-Gremium Hof: Issigau 360 (330), Köditz 345 (320), Schwarzenbach 342 (310), Sparneck 330 (350), Weißdorf 350 (360)
IHK-Gremium Kronach: keine
IHK-Gremium Kulmbach: Ködnitz 345 (300), Neuenmarkt 320 (280)
IHK- Gremium Lichtenfels: keine
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: Hohenberg a. d. Eger 380 (360), Schirnding 380 (360), Schönwald 360 (340)
Bamberg weist bei der Grundsteuer B mit jeweils 535 Prozentpunkten die höchsten Hebesätze im Kammerbezirk aus. Hallstadt verzeichnet mit einem Hebesatz von 250 Prozentpunkten für die Grundsteuer B dagegen den niedrigsten Hebesatz.

Insgesamt stieg der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B im Kammerbezirk von zuletzt 363,4 auf 365,7 Prozentpunkte in diesem Jahr. Auch bei der Grundsteuer B ist damit über die letzten 10 Jahre ein deutlicher Trend nach oben erkennbar. Der durchschnittliche Hebesatz stieg in diesem Zeitraum von 341,9 Prozentpunkten auf 365,7 Prozentpunkte an. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 23,8 Prozentpunkten.


Fazit
Wie bereits im Vorjahr konnten im Jahr 2023 zahlreiche Erhöhungen bei den Realsteuern festgestellt werden.
Dies ist aus Sicht der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken bedenklich. Insbesondere durch die Auswirkungen der aktuell hohen Energie- und Rohstoffpreise, des Fachkräftemangels der Transformation in eine Kreislaufwirtschaft und der Bewältigung immer höherer bürokratischer Herausforderungen steht die oberfränkische Wirtschaft derzeit vor vielen Aufgaben. Durch eine hohe Realsteuerbelastung fließt im Ergebnis zusätzliches Geld bei den Unternehmen ab. Steuererhöhungen für Unternehmen, gehen immer zu Lasten von Substanz und Liquidität und schlagen sich negativ auf unternehmerische Investitionen durch. Für die Unternehmen werden so die Voraussetzungen erschwert, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten. Zudem verringern höhere Steuerbelastungen die Krisenresistenz vor allem der mittelständischen Betriebe im Kammerbezirk.
Aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wäre es daher wünschenswert, dass die Gemeinden für die oberfränkischen Betriebe eine attraktive Abgaben- und Steuerpolitik verfolgen, um den Wirtschaftsstandort Oberfranken weiterhin zukunftsfähig zu gestalten. Dazu gehört auch, auf kommunaler Ebene die Realsteuern entgegen dem Trend der letzten Jahre nicht weiter zu erhöhen.
Aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wäre es zudem wünschenswert, dass die Kommunen ihre Hebesätze auch im Rahmen der Grundsteuerreform auf den Prüfstand stellen. Zu Steuererhöhungen „durch die Hintertür“ sollte es durch die Grundsteuerreform nicht kommen. Sollte sich zeigen, dass es künftig im jeweiligen Gemeindegebiet allein aufgrund der neuen Bewertungsregelungen zu einer höheren Steuerlast kommen sollte, so sollten die Gemeinden dagegenwirken und Hebesätze absenken. Nur so kann im Ergebnis die von der bayerischen Politik versprochene Aufwandsneutralität der Grundsteuerreform gewährleistet werden.
Stand der Grundsteuerreform: Grundsteuererklärungen in 2023
Nach erfolgreicher Abgabe der Grundsteuerklärung und Prüfung durch das Finanzamt erlässt das Lagefinanzamt in den Jahren 2023 und 2024 den Grundsteuerwertbescheid sowie in der Regel zeitgleich den Grundsteuermessbescheid als sogenannten „Grundlagenbescheid“. Die Bescheide begründen noch keine Zahlung. Sie dienen lediglich als Berechnungsgrundlage für die Gemeinden zur Festsetzung der Grundsteuer. Die Gemeinden setzen nach Festlegung ihrer Hebesätze im Jahr 2024 zum 1. Januar 2025 die zu zahlende Grundsteuer mit einem Grundsteuerbescheid als sogenannten „Folgebescheid“ fest.
Der Grundlagenbescheid entfaltet Bindungswirkung für den Folgebescheid. Um gegen einen Grundsteuerbescheid vorgehen zu können, beispielsweise aufgrund fehlerhafter Angaben in der Erklärung, sind die Sachverhalte, die dafür relevant sind und den Grundlagenbescheid betreffen, in einem Einspruch gegen den Grundlagenbescheid anzubringen. Der Einspruch muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides durch das Finanzamt eingereicht werden. Für die Erfolgsaussichten eines Einspruchs kommt es auf die genauen Umstände des Einzelfalles an.
Regionalisierte Auswertung nach IHK-Gremien 2023
- IHK-Gremium Bamberg 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1851 KB) (Nr. 5961736)
- IHK-Gremium Bayreuth 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1872 KB) (Nr. 5961738)
- IHK-Gremium Forchheim 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1764 KB) (Nr. 5961742)
- IHK-Gremium Hof 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1749 KB) (Nr. 5961744)
- IHK-Gremium Kronach 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1521 KB) (Nr. 5961746)
- IHK-Gremium Kulmbach 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1589 KB) (Nr. 5961748)
- IHK-Gremium Lichtenfels 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1349 KB) (Nr. 5961750)
- IHK-Gremium Marktredwitz-Selb 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1511 KB) (Nr. 5961752)