IHK-Umfrage zu Gewerbesteuer und Grundsteuer 2025
Im aktuellen Jahr wieder zahlreiche Erhöhungen zu verzeichnen
Jede Gemeinde legt die sogenannten Hebesätze für die Gewerbesteuer jährlich selbst fest. Das Gewerbesteuergesetz gibt seit 2004 einen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von 200 Prozentpunkten vor. Je nach Gemeinde weichen die Hebesätze stark voneinander ab.
Im Einzelnen wurde bei 18 Gemeinden die Gewerbesteuer erhöht und bei drei Gemeinden gesenkt. Im Vorjahr gab es 20 Erhöhungen und drei Senkungen. Der jährliche Aufwärtstrend bei den Realsteuern bleibt also konstant. Ein aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wünschenswerter rückläufiger Trend kann derzeit nicht ausgemacht werden.
Entwicklung im Kammerbezirk
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern):
IHK-Gremium Bamberg: Gundelsheim 360 (390), Kemmern 360 (330), Lauter 400 (340), Rattelsdorf 400 (380), Reckendorf 420 (380), Scheßlitz 400 (380), Strullendorf 420 (370), Zapfendorf 400 (380),
IHK-Gremium Bayreuth: Aufseß 260 (310), Heinersreuth 390 (370)
IHK-Gremium Forchheim: Egloffstein 400 (380)
IHK-Gremium Hof: Feilitzsch 340 (330), Trogen 350 (330)
IHK-Gremium Kronach: keine
IHK-Gremium Kulmbach: Marktschorgast 330 (320)
IHK- Gremium Lichtenfels: Altenkunstadt 400 (350), Burgkunstadt 400 (350), Ebensfeld 380 (350), Michelau i. Ofr. 400 (380), Weismain 400 (350)
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: Bad Alexandersbad 220 (380)
Wirft man einen Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre, so zeigt sich für 2025 ein Anstieg des durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes im Kammerbezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth von im letzten Jahr von 356,6 um 1,4 auf 358,0 Prozentpunkte. Seit 2015 ist damit insgesamt ein deutlicher Trend nach oben erkennbar. Der durchschnittliche Hebesatz stieg in diesem Zeitraum von 344,5 Prozentpunkten auf 358,0 Prozentpunkte an. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 13,5 Prozentpunkten in den letzten zehn Jahren.

Die regionale Auswertung durchschnittlicher Werte nach IHK-Gremien sieht wie folgt aus:

Den höchsten Durchschnittswert für die Gewerbesteuer weist demnach erstmals das IHK-Gremium Lichtenfels mit 383,6 Prozentpunkten auf. Der bisherige „Spitzenreiter“, das Gremium Forchheim, steht nun mit einem Hebesatz von 377,6 Prozentpunkten an zweiter Stelle.
Den niedrigsten Wert mit derzeit 330,9 Prozentpunkten das IHK-Gremium Kronach auf. Die übrigen IHK-Gremien bewegen sich dazwischen.
2025 betrug der niedrigste Hebesatz der Städte und Gemeinden in Oberfranken 220 Prozentpunkte und wurde Bad Alexandersbad erhoben. Den höchsten Satz zahlen Gewerbetreibende in Hirschaid, Streckendorf und Strullendorf, hier beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 420 Prozentpunkte.

Für weitere ausgewählte oberfränkische Kommunen ergibt sich folgendes Bild:

Fazit
Im Vergleich zum Vorjahr, welches zahlreiche Erhöhungen beinhaltete, konnten 2025 wieder konstante Zunahmen bei der Gewerbesteuer festgestellt werden. Als Vertreter von rund 51.000 Mitgliedunternehmen sieht die IHK den Trend von weiter steigenden Gewerbesteuerhebesätzen sehr kritisch. Die Gewerbesteuerbelastung ist ein entscheidender Standortfaktor. Steuererhöhungen für Unternehmen gehen immer zu Lasten von Substanz und Liquidität und schlagen sich negativ auf unternehmerische Investitionen durch. Darüber hinaus könnten Ausweichbewegungen von Unternehmen motiviert werden, die den Standort langfristig weiter schwächen würden.
Die immer wieder gehörte Aussage, dass Unternehmen von einer Gewerbesteuererhöhung im Ergebnis nicht belastet wären, ist nur die halbe Wahrheit. Richtig ist: Bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Punkten wird die steigende Gewerbesteuer bei Personenunternehmen durch eine verringerte Einkommenssteuer kompensiert. Aber bei einem Gewerbesteuerhebesatz von über 400 Punkten sind auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften potenziell von Gewerbesteuererhöhungen betroffen. Ein Hebesatz von 400 Prozentpunkten war daher in der Vergangenheit die „rote Linie“, diese ist jedoch inzwischen von mehreren oberfränkischen Gemeinden überschritten worden. Auf der anderen Seite haben Kapitalgesellschaften, in erster Linie sind das GmbHs, keine Möglichkeit die Gewerbesteuer bei der Körperschaftssteuer zu kompensieren und sind daher von einer Erhöhung der Gewerbesteuer vollumfänglich betroffen. Gerade die GmbH ist eine typische Unternehmensform auch für KMUs. Jedes dritte beitragspflichtige Mitgliedsunternehmen der IHK ist eine Kapitalgesellschaft. Die Annahme vieler Gemeinderäte, dass eine Gewerbesteuererhöhung die heimischen Betriebe grundsätzlich nicht betreffen würde, ist daher zu kurz gedacht!
Vor diesem Hintergrund fordern wir daher die Städte und Gemeindeverwaltungen auf, Einsparungen zu priorisieren und nicht nur auf eine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze zu setzen.
Grundsteuerhebesätze nach der Grundsteuerreform
Die Veranlagung nach den neuen Regelungen der bayerischen Grundsteuer kommt in diesem Jahr das erste Mal zur Anwendung. Die Grundsteuerreform sollte nach dem Willen des bayerischen Gesetzgebers aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet dabei nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleichbleibt. Aufkommensneutralität bedeutet diesbezüglich nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat, wie in den Jahren vor der Reform. Die neuen Grundstückbewertungen als Grundlage der Grundsteuerveranlagung in Bayern richten sich nun nicht mehr nach den Einheitswerten aus 1964, sondern nur nach den jeweiligen Grundstücks- und Gebäudeflächen, die im Rahmen der Grundsteuererklärung in den vergangenen Jahren ermittelt wurden. Um das Ziel der Aufwandsneutralität zu erreichen war es bereits im Vorfeld abzusehen, dass aufgrund der Grundstücksneubewertungen ein Absenken der Grundsteuerhebesätze erforderlich sein wird, um eine Aufwandsneutralität in den oberfränkischen Gemeinden zu erreichen. Unsere diesjährige Abfrage hat ergeben, dass nahezu alle oberfränkischen Kommunen die Hebesätze der Grundsteuer B – teils deutlich – abgesenkt haben. Eine Erhöhung gab es in lediglich in der Stadt Bamberg. In vier weiteren Kommunen ist der Hebesatz gleichgeblieben.
Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B liegt daher in Oberfranken derzeit bei 234,6 Prozentpunkten. Da sich die erstrebte Aufwandsneutralität nicht nach den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Steuerpflichtigen ausrichtet, kann es dennoch zu Konstellationen kommen, in denen die neuen Vorschriften, trotz Absenken des Hebesatzes, zu einer Mehrbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt. Wir fordern hier die Kommunen auf Mehrbelastungen auf einem Minimum zu halten und ggf. die gesetzlich vorgesehen Härtefallregelungen auszuschöpfen.
Regionalisierte Auswertung nach IHK-Gremien 2025
- IHK-Gremium Bamberg 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 432 KB) (Nr. 6722992)
- IHK-Gremium Bayreuth 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 432 KB) (Nr. 6722994)
- IHK-Gremium Forchheim 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 534 KB) (Nr. 6722996)
- IHK-Gremium Hof 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 736 KB) (Nr. 6722998)
- IHK-Gremium Kronach 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 506 KB) (Nr. 6723002)
- IHK-Gremium Kulmbach 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 498 KB) (Nr. 6723004)
- IHK-Gremium Lichtenfels 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 486 KB) (Nr. 6723006)
- IHK-Gremium Marktredwitz-Selb 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 503 KB) (Nr. 6723008)