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Gewerbe- und Grundsteuer

Jede Gemeinde legt die sogenannten Hebesätze für die Gewerbesteuer jährlich selbst fest. Das Gewerbesteuergesetz gibt seit 2004 einen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von 200 Prozentpunkten vor. Je nach Gemeinde weichen die Hebesätze stark voneinander ab. Im Einzelnen wurde bei 18 Gemeinden die Gewerbesteuer erhöht und bei drei Gemeinden gesenkt. Im Vorjahr gab es 20 Erhöhungen und drei Senkungen. Der jährliche Aufwärtstrend bei den Realsteuern bleibt also konstant. Ein aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wünschenswerter rückläufiger Trend kann derzeit nicht ausgemacht werden.

Zu den Realsteuern zählen neben der Gewerbesteuer auch die Grundsteuern A und B. Bei 35 der 196 Gemeinden im Kammerbezirk gab es Erhöhungen. Dagegen haben lediglich zwei Gemeinden Senkungen vorgenommen. Im Vorjahr gab es 22 Erhöhungen und drei Senkungen. Der jährliche Aufwärtstrend bei den Realsteuern ist also noch einmal deutlich angestiegen. Die Änderungen fallen regional unterschiedlich aus. In zwei IHK-Gremien sind die Realsteuern konstant geblieben.

Grundstückseigentümer in ganz Bayern sind im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.01.2023 aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hintergrund ist die Neubewertung der Grundstücke zur Grundsteuererhebung nach der Grundsteuerreform. Die wesentlichen Neuregelungen haben wir für Sie als Überblick zusammengestellt.

Hier finden Sie umfassende Erläuterungen zu Grund- und Gewerbesteuer.