Kassen: BSI veröffentlicht neues Schutzprofil für tSE

Elektronische Registrierkassen(systeme) müssen grundsätzlich ab dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nunmehr eine überarbeitete Version des Schutzprofils veröffentlicht, welche ab sofort für die Hersteller von tSEs zu beachten ist.
Das BSI hat nach § 5 KassenSichV die ursprüngliche Version 0.75 des Schutzprofils „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ überarbeitet und in der Version BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0 (Releasedatum 28.07.2020), am 7.8.2020 veröffentlicht.
Für die Hersteller von entsprechenden technischen Sicherheitseinrichtungen gilt, dass eine Fortführung der (erfolgten Erst-)Zertifizierung nach der ersten Fassung des Schutzprofils in Version 0.75 möglich ist. Gleiches gilt für die Re-Zertifizierung, sofern nur geringfügige Anpassungen vorgenommen wurden.
Das geänderte Schutzprofil 1.0 ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und kann unter folgendem Link aufgerufen werden.
Stand: September 2020