Kassen: Zertifizierung von Cloud-tSEs nicht vor 01.10.2020

Elektronische Registrierkassen(systeme) müssen grundsätzlich ab dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Zwar sind entsprechende Hardware-Module bereits am Markt erhältlich, jedoch wird die Zertifizierung von Cloud-Lösungen nach Auskunft der Bundesregierung nicht vor dem 01.10.2020 abgeschlossen sein.
Auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hin teilt die Bundesregierung in einer am 11.08.2020 veröffentlichten Antwort (DrS. 19/21351) mit, dass die zurzeit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anhängigen Zertifizierungsverfahren für Cloud-basierte tSE-Lösungen nicht bis zum 30.09.2020 abgeschlossen sein werden. Damit sind auch nach Ablauf der Nichtbeanstandungsregelung des BMF vom 06.11.2019 keine Cloud-basierten tSEs für Unternehmen am Markt verfügbar.
Hinweis: Nach unseren Kenntnissen befinden sich zwei Cloud-tSE-Anbieter im Zertifizierungsverfahren (Fiskaly und Deutsche Fiskal/Bundesdruckerei), wobei fraglich ist, inwieweit das laufende Verfahren durch die kürzliche Überarbeitung der SMAERS-Komponente durch das BSI weiter verzögert wird.
Bayerische Unternehmen, welche ihre elektronischen Registrierkassen(systeme) mit einer Cloud-Lösung absichern wollen, können nach Auslaufen der Nichtbeanstandungsregelung des BMF zum 30.09.2020 entweder einen Einzelantrag nach § 148 AO bei Ihrem Betriebstättenfinanzamt stellen oder unter weiteren Voraussetzungen die Nichtbeanstandungsfrist zum 31.03.2020 verlängern.
 Stand: September 2020