Nr. 4398460

Werbung und Abmahnung

Ab 27.09.26 treten neue Regelungen aus der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in Kraft, die werbliche Aussagen zu Nachhaltigkeitsfragen aussagekräftiger machen und Greenwashing unterbinden sollen. Für Unternehmen besteht die Gefahr, sich durch unverbindliche Werbeaussagen oder (frühere) Zielsetzungen Abmahnungen auszusetzen.

Unternehmen benötigen vor einem Werbeanruf die Einwilligung des angerufenen Verbrauchers, diese Einwilligung muss in angemessener Form dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt werden. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Bundesnetzagentur hat zu dieser Einwilligungsdokumentation des § 7a UWG Auslegungshinweise veröffentlicht, die die entsprechenden Pflichten bei Telefonwerbung konkretisieren.