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E-Commerce und Online-Handel

Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Mit dem DDG wird das nationale Recht an den Digital Services Act (DSA) der EU angepasst. Ebenfalls geändert wurde die Bezeichnung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Dieses wurde in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.

Öffentliche Einrichtungen sind schon länger dazu verpflichtet, Barrierefreiheit, beispielsweise auf ihrer Internetseite, sicherzustellen. Nun werden auch private Unternehmen in die Pflicht genommen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um. Ziel ist es, die Teilhabe am Wirtschaftsleben für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderung und ältere Personen, zu ermöglichen. Neu ist, dass auch private Unternehmen verpflichtet werden, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.