OS-Plattform wird eingestellt – Anpassung des Internet-Impressums erforderlich!
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Um potenzielle Abmahnungen zu vermeiden, sollten Unternehmen Ihr Internet-Impressum sowie die AGB anpassen.
Durch die ODR-Verordnung (EU) 524/2013 waren Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge abschließen, seit 2016 verpflichtet, über die OS-Plattform der EU-Kommission zu informieren und im Impressum durch einen anklickbaren Link darauf zu verlinken. Aufgrund der geringen Resonanz wird die Plattform im Juli abgeschaltet, damit entfällt diese Verpflichtung.
Bis zum 20. Juli 2025 muss auf der Webseite von Unternehmer und Online-Marktplätze noch der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings darf nicht mehr darauf hingewiesen werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dort Beschwerden einreichen können, da das nicht mehr möglich ist.
Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, auf der Webseite einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen. Daher ist der Hinweis und die Verlinkung zu entfernen. Die Informationspflicht nach § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) bleibt weiterhin bestehen. Danach müssen Unternehmerinnen und Unternehmer angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach der Einstellung der OS-Plattform wird die EU-Kommission ein neues digitales Informationstool bereitstellen. Dieses neue Informationstool befindet sich noch im Aufbau und ist bereits über die bisherige Webseite der OS-Plattform zu erreichen. Auf der Webseite sind darüber hinaus andere Instrumente der grenzüberschreitenden Streitbeilegung zu finden.
Überprüfen Sie auch, ob Sie in Ihrem Impressum noch auf das außer Kraft getretene TMG verweisen, weitere Informationen erhalten sie hier.