Webseitenbetreiber aufgepasst: Telemediengesetz (TMG) ist jetzt Digitale Dienste Gesetz (DDG)

Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Mit dem DDG wird das nationale Recht an den Digital Services Act (DSA) der EU angepasst. Ebenfalls geändert wurde die Bezeichnung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Dieses wurde in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.
Überprüfen Sie daher Ihren Internetauftritt. Haben Sie in Ihrem Impressum oder der Datenschutzerklärung auf Normen aus dem TMG oder TTDSG verwiesen, so müssen Sie dies entsprechend aktualisieren.
Die Impressumpflicht ergibt sich nicht mehr aus § 5 TMG, sondern aus § 5 DDG. Inhaltlich wurde lediglich der Begriff „Telemediendienst“ in „digitaler Dienst“ geändert, darüber hinaus sind die Vorgaben gleichgeblieben.
Sollten Sie in Cookiebanner oder Datenschutzerklärung auf den § 25 TTDSG verweisen, muss dieser Verweis nun in § 25 TDDDG geändert werden.
Weiterführende Links:
Das DDG können Sie hier abrufen.
Das TDDDG finden Sie hier.