Mehr Weiterbildung für Ihre Beschäftigten

Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) werden bestehende Förderinstrumente weiterentwickelt. Ziel ist es, Beschäftigte für die Arbeitswelt von morgen zu qualifizieren.
Strukturwandel – Stärkere Unterstützung von Qualifizierungen
Auf der Grundlage der Regelungen des Qualifzierungschancengesetzes wird die Ausbildungs- und Weiterbildungsförderung von Beschäftigten beispielsweise in folgenden Punkten verbessert:
  • Erhöhung der Förderung von Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt
  • Höhere Zuschüsse, wenn bei einem größeren Anteil von Beschäftigten eines Betriebes ein Weiterbildungsbedarf besteht
  • Übernahme der vom Arbeitgeber allein zu tragenden SV-Beiträge zu 100 Prozent, wenn die Qualifizierungsmaßnahme bestimmten Standards gerecht wird. Diese Regelung ist aktuell befristet bis zum 31.12.2020
  • Vereinfachung der Antragstellung für Betriebe und Beschäftigte, z.B. durch Sammelanträge
  • Reduzierung der erforderlichen Mindestdauer von geförderten Qualifizierungen auf mehr als 120 Stunden (bisher mehr als 160 Stunden)
Mehr Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter
Qualifizierung von Beginn an unterstützen
  • Verstetigung und Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung, unter anderem durch die Zusammenführung ausbildungsbegleitender Hilfen
  • Übernahme von Fahrtkosten während der Einstiegsqualifizierung
  • Ausbildungsflankierende Maßnahmen bei sogenannten "Grenzgängern", die als Tagespendler im grenznahen Ausland leben und in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren
  • Rechtsanspruch auf Förderung eines Berufsabschlusses für bestimmte Personengruppen
  • Verlängerung der Weiterbildungsprämie für geförderte Berufsabschlüsse bis zum 31.12.2023
Kurzarbeitergeld als Brücke im Strukturwandel
  • Erweiterung des Kurzarbeitergeldbezugs auf bis zu 24 Monate
Verbessere Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften
  • Für kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, können 75 Prozent der Qualifizierungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden
  • Förderung auch über die Dauer des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hinaus, somit sind auch längere Qualifizierungsmaßnahmen möglich
Sicherung der Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten
  • Sitzungen und Beschlüsse können per Videotelefonie durchgeführt werden
  • Betriebsversammlungen können bis zum 31.12.2020 per audio-visueller Technik durchgeführt werden
Interessierte Unternehmen wenden sich an ihren regional zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Detaillierte Informationen unter:
Informationen zum Gesetz und den Fördermöglichkeiten:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Arbeit-von-morgen/art-arbeit-von-morgen.html