Fördermöglichkeiten und Unterstützung für Unternehmen

Mitarbeiterqualifizierung

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Weiterbildung für Ihr Personal – Zukunft für Ihr Unternehmen
Eine Investition in Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Ihr Arbeitgeber-Service unterstützt Sie dabei! Mit WEITER.BILDUNG! - der Qualifizierungsoffensive - erhalten Sie eine kompetente, individuelle Beratung und Zugang zu Förderleistungen.
  • Qualifizierungschancengesetz §§ 81 ff SGB III: nachholen eines Berufsabschlusses
  • Arbeit-von-morgen-Gesetz § 82 SGB III: Anpassungsqualifizierung „die Tätigkeiten von morgen ausüben können“ -während der Beschäftigung
weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten unter
Kontakt:
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

Weitere Fördermöglichkeiten:

Berufsausbildung

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
  • Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus
  • Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit
  • Übernahmeprämie

Digitalisierung

Sowohl der Bund als auch der Freistaat haben interessante Förderprogramme aufgelegt, die kleinen und mittleren Unternehmen bei einer Vielzahl an Digitalisierungsvorhaben unterstützen. Im folgenden haben wir die gängigsten Förderprogramme kurz skizziert. Darüber hinaus stehen wir auch gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung, um das für Ihr Vorhaben am besten geeignete Förderprogramm zu finden.

Inklusion

Bundesagentur für Arbeit: Förderung von Menschen mit Behinderung:
ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales:

Integrationsämter | Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber:

Die wichtigsten Förderungen:
Investitionen in die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze: Gefördert werden Investitionen, die ein Arbeitgeber auch bei Einstellung nicht behinderter Arbeitnehmer vornehmen würde.
Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, inklusive technischer Ausstattung: Die Förderung kann über den einzelnen Arbeitsplatz hinausgehen und zum Beispiel die behinderungsgerechte Gestaltung von Zugängen und Sozialräumen miteinschließen.
Außergewöhnlichen Belastungen bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen: zum Beispiel bei behinderungsbedingt verminderter Arbeitsleistung oder bei zusätzlichem Aufwand für Betreuung und Anleitung des Betroffenen.
Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung: In bestimmten Fällen können Ausbildungsgebühren oder andere Kosten für die Berufsausbildung übernommen werden.

REHADAT
Mit vierzehn Portalen, zahlreichen Publikationen, Apps und Seminaren ist REHADAT das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – damit Inklusion im Arbeitsleben gelingt
Für viele, gerade auch kleinere Unternehmen ist die Vielfalt der Unterstützungsmöglichkeiten, der Zuständigkeiten, sowie der Antragsverfahren bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderung oft schwer zu durchschauen.
Im Januar 2022 wurden Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet. Die EAA kennen die richtigen Ansprechpartner, klären Zuständigkeiten und lotsen Arbeitgeber durch den Förderdschungel.
Arbeitgeber in Bayern können sich nun unter 0800 / 9040001 oder auf der Seite www.eaa-bayern.de kostenfrei zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung informieren.
Der Integrationsfachdienst (ifd) ist in Oberfranken als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) ihr Partner.
Das gesamte Leistungsspektrum, sowie die Ansprechpartner/innen der Standorte in Oberfranken (Hof, Bamberg, Bayreuth, Coburg und Kronach), sind auf den Seiten des ifd unter www.ifd-oberfranken.de ersichtlich.

Familie und Beruf

Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ neue Betreuungslösungen schaffen