Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Mit dem Gesetz zur Feststellung von Berufsqualifikationen (BQFG) gibt es seit 2012 in Deutschland einen Rechtsanspruch, dass eine ausländische Ausbildung bewertet und mit einem deutschen Berufsabschluss verglichen wird. Dies geschieht durch einen Antrag auf Gleichwertigkeit. Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer erhöhen damit ihre die Chancen am Arbeitsmarkt, weil die Berufsabschlüsse für deutsche Arbeitgeber transparent werden. Der Anerkennungsbescheid ermöglicht deutschen Arbeitgebern, ausländische Berufsqualifikationen besser einzuschätzen.
- Voraussetzung zur Berufsanerkennung für IHK-Berufe
- Ablauf des Anerkennungsverfahrens
- Erstberatung der IHK für Oberfranken Bayreuth
- Finanzielle Förderung des Anerkennungsverfahrens
- Anerkennung weiterer Berufsabschlüsse
- Angebote für Menschen, die noch nicht in Deutschland sind
- Ressourcen für Unternehmen
Voraussetzung zur Berufsanerkennung für IHK-Berufe
Im Ausland abgeschlossene, staatlich anerkannte Ausbildungsgänge werden in Deutschland von verschiedenen Stellen anerkannt werden. Die IHK für Oberfranken Bayreuth berät nur bei ausländischen Ausbildungsabschlüssen, die mit den IHK-Ausbildungsberufen vergleichbar sind. Hier finden Sie die Liste der IHK-Ausbildungsberufe (Ausbildungsberufe A bis Z).
Wir unterstützen bei der Antragstellung bei der IHK-FOSA, die bundesweit für die Prüfung der Vergleichbarkeit ausländischer Berufsausbildungen mit IHK-Berufsausbildungen zuständig ist.
Dem Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit (Antrag FOSA) müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in Farbkopie (in der Sprache des Herkunftslandes und in beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache)
- Nachweise über die entsprechende Berufserfahrung, z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Sozialversicherungsnachweise, in Farbkopie (in der Sprache des Herkunftslandes und in beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache)
- Sonstige Befähigungsnachweise, z.B. Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen in Farbkopie (in der Sprache des Herkunftslandes und in beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache)
- Identitätsnachweis, z.B. Personalausweis, Reisepass, Namensänderung (in Farbkopie)
- Vollständiger und aktueller Lebenslauf
- Wenn der Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung aus dem Ausland gestellt wird: Nachweis der Erwerbsabsicht, z.B. Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Antrag auf Einreisevisum oder ähnliches.
- Inhalte der Ausbildung bzw. Rahmenplan oder Curriculum der Ausbildung, die Einblick in die Standards der Ausbildung geben
Die Antragsstellung erfolgt hier:
IHK-FOSA
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg
IHK-FOSA
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg
Die Antragstellung bei der IHK-FOSA ist kostenpflichtig.
Seit 5. Mai 2025 ist es möglich, den Antrag bei der IHK-FOSA auch digital zu stellen. Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie hier - incl. Erklärvideos.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Nach Antragstellung benötigt die IHK-FOSA rund drei Monate, um den Anerkennungsantrag und alle Unterlagen zu prüfen. Dabei werden die Inhalte und die Dauer der ausländischen Berufsausbildung mit den Vorgaben für die deutschen Referenzberufe (Ausbildungsberufe A -Z) vergleichen. Geprüft wird auch, ob die ausländische Berufsausbildung nur theoretisch oder auch praktisch erfolgt ist. Wenn Unterschiede vorliegen, prüft die IHK-FOSA, ob diese durch Berufserfahrung oder andere Befähigungsnachweise ausgeglichen werden können.
Nach dem Abschluss der Prüfung erstellt die IHK-FOSA einen offiziellen Bescheid, in dem entweder eine volle Gleichwertigkeit oder eine teilweise Gleichwertigkeit bestätigt wird.
Wenn durch das Prüfverfahren nur eine teilweise Gleichwertigkeit erreicht wird, informiert die IHK-FOSA in dem Bescheid, in welchen Bereichen eine Nachqualifizierung nötig ist. Antragstellende haben dann in der Regel fünf Jahre Zeit, um die fehlenden Qualifikationen zu erwerben. Diese können dann wieder bei der IHK-FOSA eingereicht werden, um die Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit zu erreichen.
Die IHK unterstützt bei Bedarf bei der Erstellung von Nachqualifizierungsplänen.
Erstberatung der IHK für Oberfranken Bayreuth
Bei der IHK für Oberfranken Bayreuth können Sie, nach erfolgter Terminvereinbarung, eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Gerne können Sie auch Ihre übersetzten Zeugnisse für eine erste Einschätzung per E-Mail zusenden. Wir sind ausschließlich für duale Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen zuständig.
Abhängig vom Beruf sind verschiedene Stellen neben der IHK für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, Handwerks- und Pflegeberufen bis hin zu den juristischen Berufen zuständig.
Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikation, und make-it-in germany bietet eine gute Übersicht, welche weiteren Stellen für weitere Berufsgruppen zuständig sind.
Finanzielle Förderung des Anerkennungsverfahrens
Die Kosten für das Anerkennungsverfahren bei der IHK-FOSA können ganz oder teilweise gefördert werden.
Informationen finden Sie hier:
Anerkennung weiterer Berufsabschlüsse
Für ausländische Berufsausbildung, die nicht zu den IHK-Berufen gehören, gibt es unterschiedliche Wege zur Anerkennung:
Ausländische Schulabschlüsse können in Bayern bei der Zeugnisanerkennungsstelle in Gunzenhausen anerkannt werden.
Über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) können ausländische Hochschulzeugnisse bewertet werden.
Für ausländische Berufsausbbildungen in Handwerksberufen gibt es ein Anerkennungsverfahren bei der Handwerkskammer für Oberfranken.
Wenn Sie nicht in Oberfranken wohnen, dann finden Sie über den Anerkennungsfinder die für Sie zuständige Stelle.
Reglementierte Berufe sind Berufe, für die besondere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften gelten, und die daher eigene Anerkennungsstellen haben:
- Akademische Heilberufe (z.B. Ärzt/Ärztin, Apotheker/Apothekerin): Regierung von Unterfranken
- Pflegefachmann/-frau: Bayerisches Landesamt für Pflege
- Sozial- und Kindheitspädagogen: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
- Informmationen zur Anerkennung ausländischer juristischer Abschlüsse.
Angebote für Menschen, die noch nicht in Deutschland sind
Ressourcen für Unternehmen
- Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
- Zentralstelle für die Einwanderung von Fachkräften: ZSEF
- Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung: KuBB
- UBA connect
- IQ Netzwerk