Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Mit dem Gesetz zur Feststellung von Berufsqualifikationen (BQFG) gibt es seit 2012 in Deutschland einen Rechtsanspruch, dass eine ausländische Berufsausbildung bewertet und mit einem deutschen Berufsabschluss verglichen wird. Dies geschieht durch einen Antrag auf Gleichwertigkeit.
Im Ausland abgeschlossene, staatlich anerkannte Ausbildungsgänge werden in Deutschland von verschiedenen Stellen anerkannt werden. Die IHK für Oberfranken Bayreuth berät nur bei ausländischen Ausbildungsabschlüssen, die mit den IHK-Ausbildungsberufen vergleichbar sind. Diese gehören zu den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer erhöhen durch ein Anerkennungsverfahren ihre Chancen am Arbeitsmarkt, weil die Berufsabschlüsse für deutsche Arbeitgeber transparent werden. Der Anerkennungsbescheid ermöglicht deutschen Arbeitgebern, ausländische Berufsqualifikationen besser einzuschätzen.

Voraussetzung zur Berufsanerkennung für IHK-Berufe

Die Beratungsstelle der IHK für Oberfranken Bayreuth unterstützt Menschen, die eine ausländische Berufsausbildung haben, die mit einem IHK-Beruf vergleichbar ist. Andere Stellen sind für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, Handwerks-, Gesundheitsfach- und Pflegeberufen zuständig.
Die eigentliche Antragstellung erfolgt bei der IHK Foreign Skills Approval, kurz: IHK-FOSA, die bundesweit für IHK-Berufe zuständig ist.
Bitte beachten Sie, dass die Webseite der IHK-FOSA auch in Arabisch, Englisch, Russisch, Ukrainisch, Französisch, Spanisch und Türkisch verfasst ist. Daher empfehlen wir Menschen dieser Nationalitäten, sich die Webseite in der eigenen Sprache aufmerksam durchzulesen.
Für einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit bei der IHK-FOSA müssen Sie folgende Unterlagen haben:
  • Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in Farbkopie (in der Sprache des Herkunftslandes und in beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache).
  • Nachweise über die entsprechende Berufserfahrung, z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Sozialversicherungsnachweise, in Farbkopie (in der Sprache des Herkunftslandes und in beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache)
  • Sonstige Befähigungsnachweise, z.B. Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen in Farbkopie (in der Sprache des Herkunftslandes und in beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache)
  • Identitätsnachweis, z.B. Personalausweis, Reisepass, Namensänderung (in Farbkopie)
  • Vollständiger und aktueller Lebenslauf
  • Wenn der Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung aus dem Ausland gestellt wird: Nachweis der Erwerbsabsicht, z.B. Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Antrag auf Einreisevisum oder ähnliches.
  • Rahmenplan oder Curriculum der Ausbildung, die Einblick in die Standards der Ausbildung geben

Beratungsangebot der IHK für Oberfranken Bayreuth

Die IHK für Oberfranken Bayreuth kann Sie lediglich bei der Vorbereitung des Antragsverfahrens bei der IHK-FOSA unterstützen. Unsere Beratung erfolgt so:
  1. Bitte reichen Sie zunächst Ihre übersetzen Zeugnisse und die anderen nötigen Unterlagen für das Antragsverfahren per E-Mail ein (Kontakt nebenstehend).
  2. Die eingereichten Unterlagen werden dann von uns geprüft. Sie erfahren zeitnah, ob die nötigen Unterlagen alle vorhanden sind oder welche noch fehlen. Sie können die fehlenden Nachweise dann noch zusammenstellen.
  3. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Im Rahmen dieses Termins werden dann die Unterlagen zusammen gesichtet und wir unterstützen Sie bei Bedarf beim Ausfüllen des Antragsformulars.
  4. Den Antrag mit allen Unterlagen müssen Sie dann selbst an die IHK-FOSA schicken. Die Antragsstellung erfolgt hier:
    IHK-FOSA
    Ulmenstraße 52g
    90443 Nürnberg
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung bei der IHK-FOSA kostenpflichtig ist.
Seit 5. Mai 2025 ist es möglich, den Antrag bei der IHK-FOSA auch digital zu stellen. Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie hier - incl. Erklärvideos.

Ablauf des Anerkennungsverfahrens

Nach Antragstellung benötigt die IHK-FOSA rund drei Monate, um den Anerkennungsantrag und die Unterlagen zu prüfen. Die FOSA prüft u. a. folgende Punkte:
  • Die Dauer der ausländischen Berufsausbildung,
  • die Inhalte der ausländischen Berufsausbildung,
  • die Dauer der praktischen und theoretischen Anteile der Berufsausbildung und
  • andere Befähigungsnachweise (z.B. Weiterbildungen).
Dabei vergleicht die IHK-FOSA die ausländische Berufsausbildung mit dem deutschen Referenzberuf: Ausbildungsberufe A -Z
Nach dem Abschluss der Prüfung erstellt die IHK-FOSA einen offiziellen Bescheid, in dem entweder eine volle Gleichwertigkeit oder eine teilweise Gleichwertigkeit bestätigt wird.
Wenn durch das Prüfverfahren nur eine teilweise Gleichwertigkeit erreicht wird, informiert Sie die IHK-FOSA, in welchen Ausbildungsinhalten Lücken vorliegen. Sie haben dann fünf Jahre Zeit, um diese fehlenden Qualifikationen zu erwerben. Die IHK unterstützt Sie bei Bedarf bei der Erstellung von Nachqualifizierungsplänen.

Finanzielle Förderung des Anerkennungsverfahrens

Die Kosten für das Anerkennungsverfahren bei der IHK-FOSA können ganz oder teilweise gefördert werden. Informationen finden Sie hier:

Zuständige Stellen für nicht IHK-vergleichbare Berufsabschlüsse

Für ausländische Berufsausbildung, die nicht zu den IHK-Berufen gehören, gibt es folgende zuständige Stellen:
Ausländische Schulabschlüsse können in Bayern bei der Zeugnisanerkennungsstelle in Gunzenhausen anerkannt werden.
Die Datenbank ANABIN stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse bereit.
Über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) können ausländische Hochschulzeugnisse bewertet werden.
Für ausländische Berufsausbildungen in Handwerksberufen gibt es ein Anerkennungsverfahren bei der Handwerkskammer für Oberfranken.
Wenn Sie nicht in Oberfranken wohnen, dann finden Sie über den Anerkennungsfinder die für Sie zuständige Stelle.
Reglementierte Berufe sind Berufe, für die besondere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften gelten, und die daher eigene Anerkennungsstellen haben:

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