Berufsanerkennung
Neben der Möglichkeit einer dualen Berufsausbildung gibt es zur Qualifikation von Mitarbeitern auch die Chance, die teilweise oder vollständige Gleichwertigkeit der beruflichen Tätigkeit zu einem Ausbildungsberuf validieren zu lassen oder eine Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen durchführen zu lassen. Hierfür sind unterschiedliche Verfahren nötig und unterschiedliche Stellen zuständig.
Detailierte Informationen zu den verschiedenen Verfahren sowie die detaillierte Aufstellung der Zuständigkeiten bei der IHK für Oberfranken haben wir Ihnen auf folgenden Seiten zusammengefasst: