Berufliches Validierungsverfahren

Das berufliche Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren)


Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.

Validierungsverfahren erfolgt in vier Schritten

1. Information und Beratung

Sie erhalten erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf entspricht einem dualen Ausbildungsberuf.
Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist die erste Anlaufstelle im Validierungsverfahren für Personen mit Wohnsitz in Oberfranken (ausgenommen Stand und Landkreis Coburg) für eine kostenlose Erstberatung, um die Zulassungsvoraussetzungen zu überprüfen. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, ist im zweiten Schritt die Antragsstellung notwendig. Die Antragsstellung sowie das Feststellungsverfahren erfolgen bei der IHK für München und Oberbayern.


2. Antragsstellung

Sie dokumentieren Ihre beruflichen Fähigkeiten, z.B. entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung belegen Sie die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate. Das Antragsdokument erhalten Sie von der IHK für München und Oberbayern.
Wir prüfen dann den eingereichten Antrag und werten die beigelegten Dokumente aus. Alle Dokumente, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sollten mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Mit der Antragsstellung fallen Gebühren an, nutzen Sie daher im Vorfeld unsere Beratung.


3. Bewertung

Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüferinnen und Prüfern besteht, stellt mit praktischen und mündlichen Aufgaben Ihre berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest. Je nach Beruf findet diese Bewertung am Arbeitsplatz im Unternehmen statt.
Vor der Bewertung findet ein Vorgespräch mit einem der Prüferinnen und Prüfer statt.


4. Ergebnismitteilung

Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie von uns ein Zeugnis oder einen Bescheid über Ihre berufliche Handlungsfähigkeit im Referenzberuf. Damit werden Ihre Kompetenzen im System der beruflichen Bildung anschlussfähig.
In einem Zeugnis bescheinigen wir Ihnen die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. In einem Bescheid bescheinigt Ihnen die IHK für München und Oberbayern die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. Der Bescheid führt dabei genau auf, für welche Teile des Berufs die Handlungsfähigkeit vorliegt und in welchen Bereichen sie nicht nachgewiesen werden konnte.
Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.
Bei einer überwiegenden Vergleichbarkeit können Sie ein Ergänzungsverfahren anstreben. Wenn wir den Antrag ablehnen, können Sie nach einer Frist von 12 Monaten einen Antrag auf ein Wiederholungsverfahren stellen.

FAQs

Über folgenden Link finden Sie Antworten zu vielen Fragen zum Validierungsverfahren:

Ihr zentraler Kontakt zu uns:
berufsvalidierung@bayreuth.ihk.de