Tierpfleger/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachrichtung Zoo
  • Bestimmen, Füttern, Tränken und Pflegen von Tieren
  • Züchten und Aufziehen von Wildtieren und Tieren gefährdeter Haustierrassen
  • Mitwirken bei der Planung und Einrichten zoospezifischer Anlagen
  • Beschäftigen von Tieren nach Gesichtspunkten des Behavioral Enrichement
  • Betreuen von Besuchergruppen
  • Informieren über im Betrieb lebende Tiere
  • Selbständiges Ausführen der Arbeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten
  • Pflegen und Versorgen von Tieren
  • Erkennen und Berücksichtigen der Systematik, Anatomie, Physiologie und des Verhaltens von Tieren
  • Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten der Tierunterkünfte
  • Anlegen von spezifischen Haltungseinrichtungen
  • Transportieren von Tieren
  • Erkennen und Vorbeugen von Krankheiten, Mitwirken bei der Behandlung von Tieren
  • Kommunizieren mit internen und externen Kunden, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Fachrichtung Tierheim und Tierpension
  • Tränken, Füttern und Pflegen von Tieren,
  • Erziehen und Ausbilden von Hunden,
  • Betreuen von Besuchern/Kunden und Besucher-/Kundengruppen,
  • Beraten der Besucher und Kunden über den Erwerb und das Halten von Tieren sowie die Erziehung von Hunden,
  • Ausführen von kaufmännischen und verwaltenden Arbeiten,
  • Selbständiges Ausführen der Arbeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten,
  • Pflegen und Versorgen von Tieren,
  • Erkennen und Berücksichtigen der Systematik, Anatomie, Physiologie und des Verhaltens von Tieren,
  • Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten der Tierunterkünfte,
  • Anlegen von spezifischen Haltungseinrichtungen,
  • Transportieren von Tieren,
  • Erkennen und Vorbeugen von Krankheiten,
  • Mitwirken bei der Behandlung von Tieren,
  • Kommunizieren mit internen und externen Kunden,
  • Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Fachrichtung Forschung und Klinik
  • Züchten, Halten und Pflegen u.a. von hygienisch und genetisch definierten Tieren
  • Auswählen und Anwenden geeigneter Arbeitstechniken
  • Durchführen von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus
  • Mitwirken bei Experimenten
  • Anwenden von Regeln guter Laborpraxis
  • Selbständiges Ausführen der Arbeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten
  • Pflegen und Versorgen von Tieren
  • Erkennen und Berücksichtigen der Systematik, Anatomie, Physiologie und des Verhaltens von Tieren
  • Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten der Tierunterkünfte
  • Anlegen von spezifischen Haltungseinrichtungen
  • Transportieren von Tieren
  • Erkennen und Vorbeugen von Krankheiten
  • Mitwirken bei der Behandlung von Tieren
  • Kommunizieren mit internen und externen Kunden
  • Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Berufliche Tätigkeitsfelder

Tierpfleger/innen der Fachrichtung Zoo arbeiten in erster Linie in zoologischen Gärten, Naturparks, Tier- bzw. Wildgehegen oder bei Betreibern von Aquarien und Terrarien. Darüber hinaus sind sie in Tierheimen und -pensionen sowie in Tierkliniken und Tierarztpraxen oder auf sogenannten Gnadenhöfen tätig. Außerdem gibt es in der Versuchstierpflege in Forschungsinstituten und -einrichtungen von Universitäten oder von Chemie- und Pharmaunternehmen geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten.
Tierpfleger/innen der Fachrichtung Tierheim und Tierpension arbeiten vorwiegend in Tierheimen, Tierpensionen und Hundeschulen.
Tierpfleger/innen der Fachrichtung Forschung und Klinik arbeiten hauptsächlich in Forschungslaboratorien, Universitätskliniken, Hochschulen sowie in Tierkliniken und Tierarztpraxen. Ebenso gibt es in Forschungsabteilungen der Pharmaindustrie geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus können sie auch in Betrieben der Versuchstierzucht und -haltung tätig sein.

Berufsschule

Staatliche Berufsschule II Ansbach Triesdorf
Steingruberstraße 6, 91746 Weidenbach-Triesdorf
Tel: 0981 488462-0, Fax: 0981 488462-44
E-Mail: verwaltung@bsz-ansbach.de

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Tierpflegers/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur Zwischen- und Abschlussprüfung an eine andere IHK überstellt.

Zwischenprüfung

ZP (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilen. Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens drei Stunden zwei bis drei Arbeitsaufgaben durchführen. Im schriftlichen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten praxisbezogene Aufgaben lösen.

Abschlussprüfung

AP (am Ende der Ausbildung)
Fachrichtung Forschung und Klinik
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten
von Tieren in Forschung und Klinik
120 Minuten
Durchführen von diagnostischen und
hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Fachrichtung Zoo
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo 120 Minuten
Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von
Tierunterkünften
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Tierheim/Tierpension
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren
in Tierheimen und Tierpensionen
90 Minuten
Erziehen von Hunden 60 Minuten
Verwaltung und kaufmännische Grundlagen,
Öffentlichkeitsarbeit
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Mündliche/praktische Abschlussprüfung

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens fünf Stunden drei bis vier einem betrieblichen Auftrag entsprechende Arbeitsaufgaben durchführen sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens 20 Minuten ein Kundengespräch führen.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist das nicht notwendig. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.