Sportfachmann/-frau

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Arbeitsgebiet

Sportfachleute sind in der Sportwirtschaft, insbesondere im Geschäfts-, Sport- und Trainingsbetrieb von Sportvereinen und -verbänden sowie in Sport- und Fitnessstudios tätig.

Berufliche Qualifikationen/Fähigkeiten

Sportfachleute
  • informieren, beraten und betreuen Mitglieder und Kunden über Sportangebote sowie gesundheitliche Aspekte von Bewegung und Ernährung
  • entwickeln und erarbeiten Konzepte für den Breiten- und Wettkampfsport
  • stellen den organisatorischen Ablauf des Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebes sicher
  • trainieren und beraten Sportlerinnen/Sportler in einer Sportart und wenden die sportartspezifischen Regeln an
  • planen, koordinieren und organisieren sportartübergreifende und sportartspezifische Trainings- und Wettkampfveranstaltungen und führen sie durch
  • stellen bedarfsgerechte und situationsbedingte Trainings- und Wettkampfbedingungen her
  • betreuen Sportlerinnen/Sportler im Training und Wettkampf, führen Leistungsbeobachtungen durch und ziehen daraus Schlussfolgerungen
  • veranlassen die Pflege und Wartung der Sportgeräte und -stätten und der dazugehörigen Anlagen
  • verfügen über die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung von Trainings- und Betreuungstätigkeiten, die dem "Lizenzierten Fitnesstrainer Deutscher Sportstudio-Verband DSSV", der "Übungsleiter/Übungsleiterin-C-Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)'" sowie der "Trainer-C-Lizenz und Trainer-B-Lizenz des DOSB" entsprechen
  • beschaffen Sportgeräte, Waren und Dienstleistungen
  • bearbeiten Geschäftsvorgänge des Rechnungswesens und führen Kalkulationen durch
  • erstellen Statistiken, werten sie aus und präsentieren sie
  • arbeiten team- und kundenorientiert und nutzen dabei ihre sozialen und kommunikativen Kompetenzen

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zwischenprüfung

ZP (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich Leistungsprozesse im Sport- und Fitnessbereich statt. Der Prüfling soll eine praxisbezogene schriftliche Aufgaben bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Abschlussprüfung

AP (am Ende der Ausbildung)
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Geschäftsbetrieb und Leistungsangebot 90 Minuten
Training und Wettkampf 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Mündliche/praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich “Sportpraktische Anleitung” der Prüfling soll eine schriftliche Aufgabe und eine Arbeitsaufgabe durchführen, wobei die schriftliche Aufgabe die Erstellung eines Planes für eine Trainingseinheit auf der Grundlage vorgegebener Rahmenbedingungen und die Arbeitsaufgabe die Durchführung dieser Trainingseinheit mit einer Gruppe umfasst. Die Prüfungszeiten für die schriftliche Aufgabe und die Arbeitsaufgabe betragen jeweils 30 Minuten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist das nicht notwendig. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens "ausreichend",
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit "ungenügend"
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.