Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- informieren, beraten und betreuen der Mitglieder und Kunden über Sportangebote sowie gesundheitliche Aspekte von Bewegung und Ernährung
- entwickeln und erarbeiten von Konzepten für Sport- und sonstige Dienstleistungsangebote
- den organisatorischen Ablauf des täglichen Betriebs sicherstellen
- planen, koordinieren und organisieren von Marketing- und gesundheitsbezogene Veranstaltungen
- Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung von Trainings- und Betreuungstätigkeiten, die dem „Lizenzierten Fitnesstrainer Deutscher Sportstudio-Verband DSSV” und der “Übungsleiter/Übungsleiterin-C-Linzenz des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)” entsprechen
- Sportgeräte beschaffen
- Waren und Dienstleistungen bearbeiten
- Geschäftsvorgänge des Rechnungswesens, Kalkulationen, Steuern, Gebühren und Beiträge Bestands- und Erfolgskonten berechnen und führen
- bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mitwirken
- das Marktgeschehen beobachten und erarbeiten
- Marketingkonzepte erstellen
- Statistiken präsentieren und auswerten
- personalwirtschaftliche Vorgänge bearbeiten
- team- und kundenorientiert arbeiten
- und dabei Ihre sozialen und kommunikativen Kompetenzen nutzen
Berufliche Tätigkeitsfelder
Sport- und Fitnesskaufleute finden Beschäftigung in erster Linie
- in Sport- und Fitnessstudios
- bei Sportverbänden und -vereinen
- bei Betreibern von Sportanlagen
- in Wellness- und Gesundheitszentren
- bei Sportveranstaltern
- in Sportschulen
Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung
- in Sport- und Bäderämtern, Tourismuszentralen und Ferienzentren
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zwischenprüfung
ZP (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Leistungsprozesse im Sport- und Fitnessbereich statt. Darin soll der Prüfling nachweisen, dass er
1. betriebliche Rechnungsvorgänge bearbeiten,
2. einzelne betriebliche Leistungsangebote ausgestalten und
3. den Einsatz von Kommunikationsmitteln planen
2. einzelne betriebliche Leistungsangebote ausgestalten und
3. den Einsatz von Kommunikationsmitteln planen
kann. Im Prüfungsbereich Leistungsprozesse im Sport- und Fitnessbereich soll der Prüfling praxisbezogene schriftliche Aufgaben bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Abschlussprüfung
AP (am Ende der Ausbildung)
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Angebotsentwicklung und Verkauf | 90 Minuten |
| Kfm. Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche/praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im PrüfungsbereichTrainingsplanung und Beratung eine schriftliche und eine Gesprächssimulation durchführen, wobei die schriftliche Aufgabe die Erstellung eines Trainingsplanes umfasst. Die schriftliche Aufgabe beträgt 30 Minuten und für die Durchführung der Gesprächssimulation 15 Minuten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist das nicht notwendig. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
|
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
|
|
| Frühjahrsprüfung |
15. November
|
| Sommerprüfung |
1. Februar
|
| Herbstprüfung |
15. Mai
|
| Winterprüfung |
1. September
|
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
