Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Schützen von Personen, Sachwerte und immaterielle Werte, insbesondere durch Umsetzung präventiver Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr
- Durchführen von Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr
- Beurteilen der Gefährdungspotenziale und Einleiten von Sicherungsmaßnahmen
- Überprüfen und Überwachen der Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz
- Mitwirken bei der Ermittlung und Aufklärung und Dokumentation von sicherheitsrelevanten Sachverhalten
- Überprüfen der ordnungsgemäßen Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und Einleiten von Maßnahmen bei Mängeln
- Identifizieren der Wirkungsweise und des Gefährdungspotenzials von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen
- Situations- und personenbezogenes Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- team- und kundenorientiertes Arbeiten in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen
Berufliche Tätigkeitsfelder
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zwischenprüfung
ZP (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 90 Minuten berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Gefährdungspotenziale erkennen,
b) Maßnahmen der Sicherung durchführen und dokumentieren,
c) sein Verhalten an sicherheitsrelevante Situationen anpassen sowie
d) den rechtlichen Handlungsrahmen beachten kann
b) Maßnahmen der Sicherung durchführen und dokumentieren,
c) sein Verhalten an sicherheitsrelevante Situationen anpassen sowie
d) den rechtlichen Handlungsrahmen beachten kann
Abschlussprüfung
AP (am Ende der Ausbildung)
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Situationsgerechtes Verhalten und Handeln | 60 Minuten |
| Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdiesnte | 90 Minuten |
| Durchführung von Schutz u. Sicherheitsmaßnahmen | 45 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 45 Minuten |
Mündliche/praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch führen; Grundlage des Fachgesprächs ist eine von zwei von ihm durchgeführten und dokumentierten betrieblichen Aufgaben aus seinem Einsatzbereich. Die Dokumentationen sollen eine Beschreibung der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise bei der Ausführung sowie eine Bewertung des Ergebnisses beinhalten. Jede Dokumentation soll drei Seiten nicht überschreiten; betriebsübliche Unterlagen sind beizufügen.
Die Dokumentationen sind im IHK Bildungsportal vor der Durchführung der Prüfung eizustellen. Die Abgabefristen finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung im Bildungsportal. Der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Aufgaben von dem Prüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden sind; die Dokumentation wird nicht bewertet.
Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist das nicht notwendig. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. in dem Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
2. in dem Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
