Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Beraten von Bestands- und Neukunden zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten
- Analysieren und ermitteln des individuellen Bedarfs an Versicherungen, z.B. Lebens-, Unfall- oder Privathaftpflichtversicherungen
- Betreuen bei Fragen des Vermögensaufbaus, der Vermögensvermehrung und -erhaltung
- Analysieren der Finanzsituation von Kunden
- Ermitteln von Bedürfnissen und Wünschen und den damit verbundenen Finanzanlagenbedarf
- Erarbeiten passgenauer Versicherungsangebote
- Betreuen von Vertragsabschlüssen, verwalten von Kundenverträgen, regulieren von Versicherungsfällen
- Übernehmen Aufgaben im Rechnungswesen und Controlling
Kundenbedarfsfelder
- Wohnen und Wohneigentum absichern
- Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern
- Mobilität und Reisen absichern
- Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern
- Für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden
- Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen
Wahlqualifikationen
Es ist eine der folgenden Wahlqualifikationen (Dauer 6 Monate) festzulegen:
- Versicherungsfälle managen,
- Risikomanagement durchführen,
- Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,
- im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
- Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen finden Beschäftigung in erster Linie bei Versicherungsgesellschaften, Versicherungsmaklern, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen oder in Finanzabteilungen größerer Wirtschaftsunternehmen.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Allgemeine Versicherungswirtschaft | 120 Minuten |
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Teil 2 (am Ende der Ausbildung):
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung | 150 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche/Praktische Abschlussprüfung
Die mündliche Prüfungs besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil “Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt” wird mit dem PRüfling ein Kundengespräch als Gesprächssimulation geführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Im zweiten Teil “Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft” wird mit den Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Für das Fachgespräch ist die von den Ausbildenden mitgeteilte Wahlqualifikation zugrunde zu legen. Der Prüfling hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Prüfling hat zu der praxisbezogenen Aufgabe einen Report zu erstellen. Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen. Ausgehend von der durchgeführten praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für die ausgewählte Wahlqualifikation das fallbezogene Fachgespräch.
Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten einschließlich der einleitenden Darstellung des Prüflings. Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht bewertet werden die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report.
Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten einschließlich der einleitenden Darstellung des Prüflings. Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht bewertet werden die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report.
Alle Anforderungen zum Report können Sie dem Merkblatt unter “weitere Informationen” entnehmen. Die Abgabefristen finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung im Bildungsportal.
Die Ehrenerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 661 KB) zur Bestätigung über die selbstständige Abwicklung der betrieblichen Fachaufgabe ist zusammen mit dem Report einzureichen.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kundenbedarfsanalys, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
