Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Fachrichtungen:
  • Großhandel
  • Außenhandel

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Zusammenstellung von Warensortimenten und Angebot von Dienstleistungen
  • Planung und Steuerung handelsspezifischer Beschaffungslogistik
  • Marktorientierte Planung
  • Organisation und Durchführung des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen
  • Planung, Durchführung, Kontrolle und Steuerung von Marketingmaßnahmen
  • Kundenorientierte Planung und Durchführung des Verkaufs
  • Planung und Steuerung der Distribution
  • Abwicklung von E-Business unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit
  • Durchführung von kaufmännischer Steuerung und Kontrolle
  • Projekt- und teamorientierte Planung und Steuerung der Arbeitsorganisation
Weitere Schwerpunkte der Fachrichtung Großhandel:
  • Planung, Steuerung und Abwicklung Lagerlogistischer Prozesse
  • Organisation und Abwicklung von Rückabwicklungsprozessen
Weitere Schwerpunkte der Fachrichtung Außenhandel:
  • Abwicklung von Außenhandelsgeschäften und Bedienung von Auslandsmärkten
  • Anwendung internationaler Berufskompetenzen
  • Kommunizieren in einer Fremdsprache

Berufliche Tätigkeitsfelder

Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement sind in allen Branchen der Wirtschaft bei Unternehmen des Handels oder der Industrie tätig. Einsatzfelder sind: Beschaffung von Waren, Marketing und Vertrieb an Handel, Industrie und Dienstleistungssektoren im In- und Ausland sowie das Anbieten von waren- und kundenbezogenen Dienstleistungen. In der Fachrichtung Außenhandel wickeln Sie insbesondere Außenhandelsgeschäfte ab und bedienen Auslandsmärkte.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Für die Fachrichtung “Außenhandel” gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur gesamten Abschlussprüfung an eine andere IHK überstellt.

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)

Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen 90 Minuten

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)

Teil 2 (am Ende der Ausbildung):
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Prozessoientierte Organisation von Großhandelsgeschäften / Außenhandelsgeschäften 120 Minuten
Kaufmännische Unterstützungsprozesse 60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe wird mit dem Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch dauert 30 Minuten. Grundlage für das Fachgespräch ist eine praxisbezogene Fachaufgabe. Der Ausbildungsbetrieb teilt der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung mit, ob die Durchführung nach der klassischen Variante oder der Report-Variante gewählt wird.
Klassische Variante - zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit findet unmittelbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch statt. Für die Bearbeitung ist dem Prüfling zusätzlich eine Bearbeitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.
Report-Variante - Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling im Ausbildungsbetrieb eigenständig zwei praxisbezogene Fachaufgaben zu bearbeiten. Zu jeder der beiden praxisbezogenen Fachaufgaben hat der Prüfling einen Report zu erstellen. Aus den beiden Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss für das Fachgespräch eines aus und teilt sie dem Prüfling mit.
Alle Anforderungen zur betrieblichen Fachaufgabe können Sie dem Merkblatt unter “weitere Informationen” entnehmen. Die Abgabefristen finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung im Bildungsportal.
Die Ehrenerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 188 KB) zur Bestätigung über die selbstständige Abwicklung der betrieblichen Fachaufgabe ist zusammen mit dem Report einzureichen.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend"
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend"
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend"

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen“, „Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.