Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Anbieten und Verkaufen von Waren und Dienstleistungen
- Informieren und Beraten der Kunden unter Einsatz von Warenkenntnissen, auch in einer Fremdsprache
- Bedienen und Abrechnen der Kasse sowie Abwickeln des Zahlungsverkehrs
- Mitwirken bei der Sortimentsgestaltung
- Ermitteln des Warenbedarfs
- Beschaffen von Waren
- Platzieren und Präsentieren von Waren im Verkaufsraum
- Mitwirken bei Werbemaßnahmen
- Kontrollieren und Pflegen von Warenbeständen
- Mitwirken bei der Warenannahme und -kontrolle
- Mitwirken bei logistischen Prozessen im Unternehmen
- Auszeichnen und Lagern von Waren
- Mitwirken beim Umsetzen einer Multi-Channel-Strategie
- Auswerten von Kennziffern und Statistiken für die Erfolgskontrolle
- Mitwirken bei der Planung und Organisation von Arbeitsprozessen
- Planen des Personaleinsatzes im eigenen Arbeitsbereich
- team-, kunden- und prozessorientiertes Arbeiten
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- Berücksichtigen von Aspekten der Nachhaltigkeit
Kaufleute im Einzelhandel verfügen über vertiefte Qualifikationen in einem der Bereiche:
- Sicherstellung der Warenpräsenz
- Beratung von Kunden
- Kassensystemdaten und Kundenservice sowie Werbung und Verkaufsförderung.
Darüber hinaus verfügen sie über vertiefte Qualifikationen in drei der Bereiche:
- Beratung von Kunden in komplexen Situationen
- Beschaffung von Waren
- Warenbestandssteuerung und kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Marketingmaßnahmen
- E-Commerce
- Mitarbeiterführung und -entwicklung
- Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kaufleute im Einzelhandel sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten oder als selbstständige Kaufleute tätig. Die Verkaufstätigkeit ist einer der Schwerpunkte ihres kaufmännischen Aufgabenfeldes. Darüber hinaus steuern sie den Waren- und Datenfluss in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Verkauf und Werbemaßnahmen | 90 Minuten |
| Warenwirtschaft und Kalkulation | 60 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Teil 2 (am Ende der Ausbildung):
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Geschäftsprozesse im Einzelhandel | 120 Minuten |
Mündliche/Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben ein Fachgespräch führen. Eine der festgelegten Wahlqualifikationseinheiten ist Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss. Insgesamt sind 3 Wahlqualifikationseinheiten anzugeben sowie zwei Warengruppen aus einem Sortimentsbererich. Der Prüfling soll die ausgewählte Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln. Dafür ist ihm eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit mindestens „ausreichend“ und
3. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“
2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit mindestens „ausreichend“ und
3. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung i Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
