Kaufmann/-frau für Spedition- und Logistikdienstleistungen

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Planen und Organisieren des Güterversands, des Umschlags und der Lagerung und weiterer logistischer Leistungen unter Beachtung einschlägiger Rechtsvorschriften und der Belange des Umweltschutzes
  • Steuern und Überwachen des Zusammenwirkens der an Logistikketten beteiligten Personen und Einrichtungen
  • Nutzen der Möglichkeiten, Sendungen zu größeren Ladeeinheiten zusammenzufassen
  • Besorgen des Versicherungsschutzes
  • Berücksichtigen von Zoll- und außenwirtschaftlichen Bestimmungen
  • Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Beschaffen und Zurverfügungstellen von Informationen
  • Korrespondieren und Kommunizieren mit ausländischen Geschäftspartnern und Kunden in englischer Sprache und Bearbeiten englischsprachiger Dokumente
  • Ermitteln von Kundenwünschen
  • Beraten und Betreuen von Kunden
  • Ermitteln und Bewerten von Leistungsangeboten des Transport- und Logistikmarkts
  • Kalkulieren von Preisen
  • Erarbeiten von Angeboten und Vorbereiten von Verträgen
  • Bearbeiten von Kundenreklamationen und Schadensmeldungen und Veranlassen von Schadensregulierungen
  • Durchführen von Zahlungsvorgängen und Vorgängen des Mahnwesens
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Kosten und Erträgen sowie bei der kaufmännischen Steuerung
  • Beobachten des Markts und Mitwirken an der Weiterentwicklung des Leistungsangebots ihres Unternehmens
  • Mitwirken beim Aufbau von Netzwerken zur Zusammenfassung von Ladungen
  • Beförderung und Auslieferung von Ladungen
  • Mitarbeiten bei der Entwicklung von Logistikkonzepten
  • selbständiges Wahrnehmen der Aufgaben im Rahmen betrieblicher Anweisungen und der maßgebenden Rechtsvorschriften

Berufliche Tätigkeitsfelder

Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung sind in Unternehmen tätig, die den Transport von Gütern und sonstige logistische Dienstleistungen planen, organisieren, steuern, überwachen und abwickeln.

Berufsschule:

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zwischenprüfung

ZP (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
1. Betriebliche Leistungserstellung,
2. Rechnungswesen,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Abschlussprüfung

AP (am Ende der Ausbildung)
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Leistungserstellung in Spedition und Logistik 180 Minuten
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Mündliche/praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praktischen Aufgaben aus dem Gebiet Speditionelle und logistische Leistungen Lösungsvorschläge entwickeln und begründen. Bei der Aufgabenstellung ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen. Die Aufgabe ist Ausgangspunkt für ein Fachgespräch. Das Fachgespräch soll einschließlich der Lösungsdarstellung höchstens 30 Minuten dauern. Der Prüfling soll zeigen, dass er betriebspraktische Aufgaben sachgerecht lösen, wirtschaftliche, technische, ökologische und rechtliche Zusammenhänge beachten sowie Gespräche systematisch und situationsbezogen führen kann. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist das nicht notwendig. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis sowie in mindestens drei Prüfungsbereichen, darunter dem Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik, ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.