Kaufmann/-frau für Büromanagement (bis 31.07.2025)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Organisieren, Koordinieren, Durchführen und Reflektieren bürowirtschaftlicher sowie projekt- und auftragsbezogener Abläufe
- Kooperieren und Kommunizieren mit internen und externen Partnern
- Recherchieren, Aufbereiten und Präsentieren von Daten sowie Informationen
- Erstellen schriftlicher Dokumente
- Gestalten und Dokumentieren von Kundenbeziehungen
- Bearbeiten von Beschaffungsvorgängen
- Unterstützen und Dokumentieren personalbezogener Aufgaben
- Anwenden von Buchungssystemen und Instrumenten des Rechnungswesens
- Einhalten von Datenschutz und Datensicherheit
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
- Berücksichtigen von rechtlichen Vorgaben
- Anwenden einer Fremdsprache.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kaufleute für Büromanagement sind in Unternehmen und Betrieben unterschiedlicher Größe in der privaten Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst tätig. Sie unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben.
In den Ausbildungsbetrieben sind mindestens zwei vertiefte Qualifikationen aus den folgenden Bereichen möglich:
- Auftragssteuerung und -koordination
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
- Einkauf und Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Personalwirtschaft
- Assistenz und Sekretariat
- Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Informationstechnisches Büromanagement (computergestützt) | 120 Minuten |
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Teil 2 (am Ende der Ausbildung):
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Kundenbeziehungsprozesse | 150 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche/Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation wird mit dem Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch dauert 20 Minuten. Grundlage für das Fachgespräch ist eine der festgelegten Wahlqualifikationen. Der Ausbildungsbetrieb teilt der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung mit, ob die Durchführung nach der klassischen Variante oder der Report-Variante gewählt wird.
Klassische Variante - zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit findet unmittelbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch statt. Für die Bearbeitung ist dem Prüfling zusätzlich eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten einzuräumen.
Report-Variante - Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling im Ausbildungsbetrieb eigenständig zwei betriebliche Fachaufgaben zu bearbeiten. Zu jeder der beiden betrieblichen Fachaufgaben hat der Prüfling einen Report zu erstellen. Aus den beiden Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss für das Fachgespräch eines aus und teilt sie dem Prüfling mit.
Alle Anforderungen zur betrieblichen Fachaufgabe können Sie dem Merkblatt unter “weitere Informationen” entnehmen. Die Abgabefristen finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung im Bildungsportal.
Die Ehrenerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 164 KB) zur Bestätigung über die selbstständige Abwicklung der betrieblichen Fachaufgabe ist zusammen mit dem Report einzureichen.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
- in mind. zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mind. “ausreichend”
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend".
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kundenbeziehungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
