Industriekaufmann/-frau (ab 01.08.2024)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkaufen der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens
  • Betreiben von Marketingaktivitäten von der Analyse der Marktpotenziale bis zum Kundenservice
  • Beraten und Betreuen der Kunden
  • Ermitteln des Bedarfs an Produkten und Dienstleistungen
  • Einkaufen von Materialien, Produktionsmitteln und Dienstleistungen und Disponieren für die Leistungserstellung oder den Vertrieb
  • Unterstützen des Prozesses der Auftragserledigung z.B. in der Leistungserstellung und der Logistik
  • Bearbeiten von betriebswirtschaftlichen Themen in allen Funktionen des Betriebes (Finanzierung, Investitionen, Rentabilität, Kostenplanung, -analyse und -verfolgung usw.)
  • Bearbeiten der Geschäftsvorgänge des Rechnungswesens
  • Auswerten von Kennzahlen und Statistiken für die Erfolgskontrolle und zur Steuerung betrieblicher Prozesse
  • Anwenden von Methoden und Instrumenten zur Personalbeschaffung und zur Personalauswahl
  • Planen des Personaleinsatzes und Bearbeiten von Aufgaben der Personalverwaltung
  • Planen und Organisieren der Arbeitsprozesse
  • Nutzen von fremdsprachlichen Unterlagen; Korrespondieren und Kommunizieren in typischen Situationen mit Kunden in einer Fremdsprache
  • Arbeiten im Team und in Projekten im Rahmen von Geschäftsprozessen unter Verwendung aktueller Informations-, Kommunikations- und Medientechniken, Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation, Moderation, Präsentation, Problemlösung und Entscheidung
Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase
Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. 6 Monaten vorgesehen.
  • Vertrieb
  • Marketing
  • Beschaffung
  • Logistik
  • Personalwirtschaft
  • Leistungserstellung
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

Berufliche Tätigkeitsfelder

Industriekaufleute arbeiten in verschiedenen industriellen Wirtschaftszweigen, Branchen und Betrieben und Einsatzgebieten, z.B. in den Bereichen der Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft oder im Bereich Personal- und Rechnungswesen.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)

Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung 90 Minuten

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)

Teil 2 (am Ende der Ausbildung)
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Marketing, Vertrieb, Personalwesen, kaufmännische Steuerung 150 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling hat im zugrunde gelegten Einsatzgebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine Fachaufgabe durchzuführen. Vor der Durchführung hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet vorzulegen. Zur durchgeführten Fachaufgabe im Einsatzgebiet hat der Prüfling eine Dokumentation zu erstellen. In der Dokumentation hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, die Durchführung und die Begründung der Vorgehensweise sowie das Ergebnis und dessen Bewertung zu beschreiben.
Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss die betriebliche Fachaufgabe in einer Präsentation darzustellen. Ausgehend von der Fachaufgabe, der dazu erstellten Dokumentation und der Präsentation wird mit ihm das fallbezogene Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit insgesamt 30 Minuten. Die Durchführung der Präsentation soll eine Dauer von 10 Minuten nicht überschreiten.

Alle Anforderungen zur Dokumentation können Sie dem Merkblatt unter “weitere Informationen” entnehmen. Die Abgabefristen finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung im Bildungsportal.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens “ausreichend”
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mindestens “ausreichend”
  3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens “ausreichend”
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit “ungenügend”

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.