Kaufmann/-frau für Hotelmanagement
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeiten in der Reservierung und am Empfang
- Planen, Durchführen und Analysieren des Channel-Managements und des Revenue-Managements
- Entwickeln, Durchführen und Auswerten von Marketingmaßnahmen
- Erstellen von Rechnungen und Überwachen des Zahlungsverkehrs
- Ermitteln und Auswerten von betrieblichen Kennzahlen
- Führen von Betriebsstatistiken
- Kalkulieren der Verkaufspreise
- Annehmen und Lagern von Waren sowie Überwachen der Bestände
- Ermitteln von Warenbedarfen und Bearbeiten von Beschaffungsvorgängen
- Steuern, Kalkulieren und Auswerten von Veranstaltungen
- Durchführen von Personalplanungen und Bearbeiten von Personalvorgängen
- Arbeiten in der Reservierung und am Empfang
- Verkaufen von Übernachtungen und Dienstleistungen
- Bearbeiten der Gästekommunikation und des Beschwerde-Managements
- Empfangen und Beraten der Gäste
- Grundlegende Aufgaben im Service
- Umsetzen von Hygienemaßnahmen
- Beachten von Nachhaltigkeitsaspekten
- Arbeiten im Team und Kooperieren mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kaufleute für Hotelmanagement arbeiten vorwiegend administrativ und unterstützen die strategischen Bereiche insbesondere in Beherbergungsbetrieben, Hotelkooperationen und Hotelketten.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Fachmanns/-frau für Systemgastronomie gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur gesamten Abschlussprüfung an eine andere IHK überstellt.
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Die Prüfung im Prüfungsbereich “Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote” besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Während der Durchführung einer der beiden Aufgaben ist ein situatives Fachgespräch zu führen (15 Minuten).
Im zweiten Teil hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Teil 2 (am Ende der Ausbildung):
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation | 90 Minuten |
| Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche/Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich „Personalwirtschaft“ wird mit dem Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die dem Prüfling unmittelbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden. Für die Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch sind dem Prüfling 15 Minuten einzuräumen. Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit, dass der Prüfling die von ihm bearbeitete praxisbezogene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt. Ausgehend von der praxisbezogenen Fachaufgabe entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation“, „Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
